Förderungen im Bereich E-Mobilität

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Förderungen im Bereich E-Mobilität

E-Mobilität hilft dabei, die Klima- und Umweltbelastungen durch den Verkehr zu senken, aber auch um weniger abhängig von fossilen Treibstoffen zu werden. Daher investieren Verkehrsministerium, Umweltministerium und die Automobilbranche insgesamt 72 Millionen Euro in ihre Förderung. Der Kauf von neuen privaten PKW, die ausschließlich mit Elektroantrieb oder Brennstoffzellenantrieb ausgestattet sind, wird mit 4.000 Euro (Anm.: davon 2.500 vom Bund und 1.500 von der Automobilbranche) gefördert – Plug-in-Hybride mit 1.500 Euro (Anm.: 750 vom Bund und 750 von der Automobilbranche).

Außerdem gilt: Die vollelektrische Reichweite des PKW muss mindestens 40 Kilometer betragen und der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) darf 50.000 Euro nicht überschreiten. E-Mopeds und E-Motorräder werden mit 750 Euro gefördert (375 vom Bund und 375 von der Zweiradbranche). Das Programm gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. Jänner 2017 gekauft wurden – sofern die Rechnung nicht älter als sechs Monate ist. Zudem müssen die geförderten Fahrzeuge ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

So kommen Sie zur Förderung

E-Mobilität Förderungen

Prämien auch für Ladestationen

Ein eigenes Förderbudget gibt es auch für den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Für öffentlich zugängliche Ladestationen winken bis zu 10.000 Euro. Wer sich zum E-Fahrzeug eine private Wallbox oder ein intelligentes Ladekabel zulegt, darf mit einem Zuschuss von 200 Euro rechnen.

E-Mobilität

Die Förderungen können seit März 2017 für ab 1.1.2017 gekaufte Fahrzeuge beantragt werden: www.umweltfoerderung.at

Weitere E-Förderungen

Auch Betriebe und Gemeinden profitieren! Betriebe und Gemeinden, die auf E-Mobilität umsteigen, erhalten ebenfalls Unterstützung: 3.000 Euro Förderung gibt es bei der Anschaffung von neuen PKW mit reinem Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb. Plugin-Hybride werden mit 1.500 Euro gefördert. Im betrieblichen Bereich setzt sich die Fördersumme zu gleichen Teilen aus Anteilen des Bundes und der Automobilbranche zusammen. Weitere Fahrzeugklassen, wie zum Beispiel leichte E-Nutzfahrzeuge oder E-Busse, werden ebenfalls gefördert. Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

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