Die neue grüne Nummerntafel

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Die neue grüne Nummerntafel

Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge gibt es bereits seit 1. April 2017 neue Nummerntafeln. Anstelle der schwarzen Schrift werden hier Buchstaben und Ziffern in grün dargestellt. Die grünen Nummerntafeln sind nicht verpflichtend, bringen aber einige Vorteile, die in Zukunft noch mehr werden dürften.

Parken in manchen Städten gratis

Für viele AutofahrerInnen wohl besonders attraktiv ist die teilweise Befreiung von Parkgebühren, die jedoch in Städten und Gemeinden unterschiedlich gehandhabt wird. Derzeit parken Elektrofahrzeuge bereits in Graz, Klagenfurt, Villach, Innsbruck, Eisenstadt, Krems, Perchtoldsdorf, Wels und noch einigen anderen Städten gratis. Bisher musste man dafür von der jeweiligen Gemeinde eine eigene Berechtigung einholen, in Zukunft wird das einheitliche grüne Nummernschild genügen. Wo das freie Parken gilt, liegt im Ermessen der jeweiligen Gemeinde.

BVIT
Für Stellplätze an öffentlichen Ladestationen hat die Straßenverkehrsordnung bereits eine einheitliche Zusatztafel (siehe Bild oberhalb). Diese Stellplätze stehen ausschließlich für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs zur Verfügung. Für alle anderen ist hier Halten und Parken verboten.

Exklusive Rechte und Vergünstigungen

Länder, Städte und Gemeinden können auch weitere Anreize für Elektrofahrzeuge anbieten, wie zum Beispiel exklusive Zufahrtsrechte oder touristische Vergünstigungen. Auch erweiterte Lieferzeiten und -zonen für Elektro-Nutzfahrzeuge sind möglich.

Das grüne Wechselkennzeichen

Neben Autos und leichten Nutzfahrzeugen können auch Motorräder und Mopeds die grüne Nummerntafel erhalten. Selbstverständlich kann sie auch als Wechselkennzeichen geführt werden – unter der Voraussetzung, dass beide Fahrzeuge entweder rein elektrisch oder mit Brennstoffzelle betrieben werden.

E-Kennzeichen Grüne Nummerntafel Österreich

Noch Fragen?

Die neuen grünen Nummerntafeln sind rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen vorbehalten. Wer sie anbringt, darf sich auf besondere Rechte und Vergünstigungen freuen.

Mögliche Sonderrechte:
• günstigere Parkgebühren oder Gratisparken
• Erweiterung von Lieferzeiten und Lieferzonen für Elektronutzfahrzeuge
• exklusive Zufahrtsrechte
• touristische Vergünstigungen

Ab wann und wo gibt es die neuen E-Nummerntafeln?
Die grünen Nummerntafeln sind seit 1. April bei den Zulassungsstellen verfügbar und kosten 21 Euro.

Sind sie verpflichtend?
Nein. Das grüne Kennzeichen darf man, muss man aber nicht wählen. Für bereits vor dem 1. April angemeldete E-Fahrzeuge kann man sich ebenfalls eine E-Kennzeichentafel bei der Zulassungsstelle holen, auch hier besteht keine Verpflichtung zum Austausch.

Kann ich mein bestehendes Kennzeichen behalten?
Ja. Wer sein bestehendes Kennzeichen mit der Ziffern- und Zahlen-Kombination behalten möchte, kann das bei der Zulassungsstelle beantragen und die grüne Nummerntafel innerhalb einer Woche abholen (Kosten: 21 Euro). Wer ein neues Kennzeichen ohne Wartefrist unmittelbar mitnehmen möchte, bekommt für weitere 1,95 Euro auch die dann notwendige §-57a-Plakette, auf der die neue Ziffern- und Zahlen-Kombination eingestanzt wird.

Bmvit

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