Revision abgelehnt

Kinder von Drogeriegründer Schlecker müssen ins Gefängnis

Teilen

Deutscher Bundesgerichtshof reduziert lediglich Haftdauer geringfügig auf zwei Jahre und sieben Monate.

Die Kinder des ehemaligen Drogeriemarktkönigs Anton Schlecker müssen ins Gefängnis. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss wies der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revisionen von Meike und Lars Schlecker gegen ihre Ende 2017 ergangene Verurteilung unter anderem wegen Untreue, vorsätzlichen Bankrotts und vorsätzlicher Insolvenzverschleppung als ganz überwiegend unbegründet zurück.

Beide müssen nach dem nun rechtskräftigen Urteil für zwei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis.

Beschluss lediglich reduziert

Der Bundesgerichtshof reduzierte mit dem Beschluss lediglich das vom Landgericht Stuttgart verhängte Strafmaß gegen Lars Schlecker um zwei Monate und gegen Meike Schlecker um einen Monat. Die Reduzierung betraf eine vom Stuttgarter Landgericht verhängte Einzelfreiheitsstrafe wegen Beihilfe ihres Vaters zum vorsätzlichen Bankrott.
 
Firmenpatriarch Anton Schlecker hatte seine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung ohne Rechtsmittel akzeptiert. Mit der nun rechtskräftigen Verurteilung seiner Kinder dürfte die strafrechtliche Aufarbeitung der Insolvenz aus dem Jahr 2012 abgeschlossen sein. Als Folge der Pleite des lange den deutschen Drogeriemarkt dominierenden Unternehmens hatten Tausende Verkäuferinnen ihren Job verloren.
Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.