Gerichts-Urteil

ARD und ZDF müssen zahlen

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Die Einspeisung in die Kabelnetze gibt es künftig nicht mehr gratis.

De ARD und das ZDF müssen künftig für die Einspeisung in die Kabelnetze bezahlen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Damit ist vorerst ein Schlussstrich in dem seit dem Jahr 2013 andauernden Streit zwischen den beiden öffentlich-rechtlichen Sendern und Kabelnetzbetreibern gezogen.

Millionen-Geschäft

ARD und ZDF hatten bis 2012 rund 20 Millionen Euro jährlich gezahlt, um von den deutschen Kabelnetzbetreibern gelistet zu werden. Diese Summe basierte auf einem im Jahr 2008 geschlossener Vertrag zwischen den Sendern und den Netz-Betreibern. Die beiden Öffentlich-Rechtlichen kündigten diesen Vertrag 2011 und setzten seither alle Zahlungen aus.
 
Die Kabelgesellschaften wie Kabel Deutschland, Unitymedia und andere mussten die Sender wegen der sogenannten Must-Carry-Regelung dennoch weiter  übertragen. Allerdings fochten die Kabelbetreiber die Vertragskündigung vor Gericht an.

Kein Kartell

Nun kamen die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf zu dem Urteil, dass der  2008 geschlossenen Vertrag seitens ARD und ZDF nicht wirksam gekündigt wurde. Die beiden Sender sind daher zu weiteren Zahlungen verpflichtet. Das Gericht entschied zudem, dass der Einspeisevertrag als solcher wirksam sei und nicht gegen das Kartellrecht verstoße.
 

ARD und ZDF wollen das Urteil prüfen.

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