Neue Regelungen

Ab Mittwoch verlangt das AMS diese Nachweise

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KundInnen des AMS Wien werden bei Terminen und Vorsprachen zum Nachweis einer Covid-Impfung, einer durchgemachten Erkrankung oder eines aktuellen CoV-Tests aufgefordert 

In allen Geschäftsstellen des AMS Wien wird ab kommendem Mittwoch der Nachweis über die geringe epidemiologische Gefahr kontrolliert. „Der persönliche Kontakt ist uns wichtig, zugleich aber hat die Gesundheit unserer Kund_innen und Mitarbeiter_innen oberste Priorität“, sagt AMS-Wien-Chefin Petra Draxl. „Wir wollen gemeinsam vorsorgen, um gesund zu bleiben!“

Das AMS Wien ersucht daher alle Kundinnen und Kunden ab 19. Mai 2021 um einen der folgenden Nachweise:

  • Antigentest durch geschultes Personal (max. 48 Stunden alt) - PCR-Test (max. 72 Stunden alt)
  • Impfnachweis (Stichtag: erste Impfung + 21 Tage gilt für 3 Monate, zweite Impfung für 6 Monate)
  • Nachweis der durchgemachten Erkrankung durch Absonderungsbescheid (max. 6 Monate alt)
  • Antikörpernachweis (max. 3 Monate alt)

Kundinnen und Kunden ohne einen solchen Nachweis werden trotzdem eingelassen, aber aufgefordert, beim nächsten AMS-Besuch eine dieser Bestätigungen beizubringen. 

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