Gericht stoppt Billig-Klingen

Gillette gewinnt Rasier-Krieg

Teilen

Schlechte Nachricht für Männer: Aus für Billig-Rasierklingen.

Der Rasierer ist billig, die Ersatzklingen sind teuer.. Viele Verbraucher kennen diesen Verkaufstrick der Hersteller und ärgern sich darüber. Doch haben die Markenhersteller oft das Recht auf ihrer Seite. Mithilfe des Patentrechts können sie neuentwickelte Produkte 20 Jahre lang vor billigerer Konkurrenz schützen.

30 Prozent billiger

Auch im Rasiererstreit zwischen den Marktführern Wilkinson und Gillette untersagte das Landgericht Düsseldorf am Dienstag Wilkinson und dem Mutterkonzern Edgewell im Eilverfahren, preisgünstige Ersatzklingen für den verbreiteten Nassrasierer "Mach3" des Konkurrenten zu vertreiben. Durch die Nachahmerklingen werde ein Patent von Gillette über die Verbindung von Griff und Klingeneinheit verletzt, sagte Richter Carsten Haase.

Wilkinson hatte die Nachahmerklingen im Frühjahr auf den Markt gebracht - zur Freude vieler Verbraucher. Denn die Klingen wurden laut Gericht in fünf Drogeriemarktketten als Eigenmarken zu Preisen verkauft, die rund 30 Prozent unter dem Niveau des Originals lagen.

Aber: Patent läuft 2018 aus

 Doch selbst wenn Wilkinson den Verkauf der Nachahmerprodukte zunächst einstellen müsste, können "Mach3"-Besitzer hoffen, schon in absehbarer Zeit wieder billigere Klingen zu bekommen. Denn das umstrittene Patent läuft im Februar 2018 aus.

 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.