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Coronavirus

Jetzt kommt Aktion scharf

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Wien hat nun die höchste Fallinzidenz. Aber auch Westen und NÖ steigen an.

Wien. Selbst am gestrigen Sonntag – es wird am Wochenende meist weniger getestet und von Laboren weniger eingemeldet – wurden 621 neue Coronavirusfälle registriert. Erstmals seit dem Frühjahr sind damit 8.100 derzeit an Covid-19 erkrankt.

Die Hospitalisierungen sanken gestern von 349 auf 341 erstmals seit über einer Woche wieder leicht.

Wien führte gestern mit 123 Inzidenzen pro 100.000 im Siebentagesschnitt die Hotspot-Regionen nun auch offiziell an. Gefolgt von Innsbruck mit 113, Dornbirn mit 109 und Landeck mit 106. Insgesamt kommen bereits sechs heimische Bezirke auf über 100 Fälle pro 100.000 in sieben Tagen und wären damit rein von den Zahlen her rot. Immer mehr Bezirke sind deutlich über 50 und damit klar orange.

»Aktion scharf« startet ab heute in Nachtgastronomie

Kontrollen. Ab heute gelten neue bundesweite Verschärfungen (siehe rechts) und auch höhere Strafen bei Verstößen. Zudem kündigte Kanzler Sebastian Kurz in ÖSTERREICH auch eine „Aktion scharf“ in der Nachtgastronomie an. Die Wiener Polizei registrierte bereits am Wochenende in der Wiener Clubszene eine Menge Verstöße. Mit dem Maßnahmenmix will die Regierung nun die stark steigenden Fallzahlen wieder ein­dämmen.

Immerhin hatten zuletzt zunehmend Staaten für Österreich oder Wien Reisewarnungen erlassen. Im Ranking der ECDC (Europäische Gesundheits­behörde) liegt Österreich mit einer Fallinzidenz von 101,3 pro 100.000 in 14 Tagen bereits auf Platz 9 der EU-Staaten mit den meisten Neuinfektionen. Spanien kommt mit 300,5 auf die meisten Fälle, Frankreich liegt mit 185,8 auf Platz 2. Deutschland hat beispielsweise eine Fallinzidenz von 25,8.

Bis 30.000 € Strafe für Corona-Sünder

Die „Aktion scharf“ gegen Maßnahmen-Verweigerer startet heute. Wer sich nicht an die neuen Vorgaben hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Schmerzende Strafen für Gäste & Gastronomen

➔ Gast: bis 3.600 Euro. Wer als Gast in einem Lokal erwischt wird und etwa die Sperrstunde missachtet (spätestens 1.00 Uhr früh), muss bis zu 3.600 Euro Strafe bezahlen. Das steht in dem „Covid-19-Maßnahmengesetz“.

➔ Besitzer bis 30.000 Euro. Für den Gastronomen, in dessen Lokal die Regeln missachtet werden, gilt ein Strafrahmen von bis zu 30.000 Euro.

➔ Mehr als 10 Personen. Hier greift das Epidemiegesetz: Wenn sich in einem Innenraum mehr als zehn Personen versammeln (ausgenommen sind Privatwohnungen), kann eine Strafe – nach einer Anzeige der Polizei – auf bis zu 1.450 Euro festgelegt werden.

Covid-Maßnahmen. Seit Mitternacht gelten die verschärften Maßnahmen.

➔ Maskenpflicht. Sie gilt ab heute auch auf Märkten, in Shoppingcentern und auf Messen. Masken-Muffel drohen Strafen bis zu 3.600 Euro.

➔ Lokale. Rückkehr der Maske. Nur bei Tisch darf sie abgenommen werden, sonst muss sie in der Gastronomie immer getragen werden. Neu ist jetzt auch: Pro Tisch sind nur 10 Personen erlaubt. An der Bar darf nichts serviert werden.

➔ Keine Partys. Im Inneren (außer daheim) dürfen nie mehr als 10 Personen zusammenkommen. Das gilt auch für Hochzeiten etc.

➔ Sperrstunde. Ist ab sofort ausnahmslos um 1.00 Uhr. Bundesländer können sie aber nach vorne verlegen.

➔ Ausnahmen. Für Begräbnisse, religiöse Feste und Demos gilt das nicht.

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