kurz.png

Coronavirus

Regierung verkündet den Hammer-Lockdown

Teilen

Ausgangsbeschränkungen 20 bis 6 Uhr - Gastro schließt, Handel bleibt geöffnet - Freizeiteinrichtungen schließen - Schulen und Kindergärten bleiben offen, Distance Learning für Oberstufen.

Wien. In Österreich gelten ab Dienstag weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Kanzler Kurz verkündete die neuen Lockdown-Regeln, die oe24 bereits vorab vorlagen. Der von der Bundesregierung angekündigte Lockdown startet am 3. November und bleibt (vorerst) bis 30. November in Kraft. Vorgesehen sind auch Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 und 6 Uhr, in dieser Zeit darf man nur zu bestimmten Zwecken den Wohnbereich verlassen. Die Gastronomie schließt, der Handel bleibt geöffnet, die Oberstufen wechseln ins Distance Learning.

+++ Alle Details zur Pressekonferenz finden Sie zum Nachlesen im Live-Ticker weiter unten +++

Zweiter Lockdown für Kurz "notwendig" 

Es handle sich um "dramatische Eingriffe in unser gesellschaftliches Leben", räumte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ein. Der zweite Lockdown sei der Bundesregierung "nicht leicht gefallen", er sei aber "notwendig". Kurz verwies in diesem Zusammenhang auf die drohende Überlastung in den Spitälern, vor allem im intensivmedizinischen Bereich.
 
kurz pk
© APA
× kurz pk

Das sind die Lockdown-Maßnahmen 

Ab Dienstag, 0 Uhr
Das tritt Paket am Dienstag, 3. November, um 0 Uhr. Und wird für vier Wochen gelten.
 
Im Folgenden die wichtigsten Punkte laut Regierungs-Unterlagen im Überblick. Die entsprechende Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) liegt vorerst noch nicht vor.
  • AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN
Das Verlassen des "eigenen privaten Wohnbereiches" ist grundsätzlich zwischen 20.00 und 6.00 Uhr untersagt. Wie schon im Frühjahr gelten fünf Ausnahmen: Gestattet ist das Verlassen für die Ausübung beruflicher Zwecke und für die Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (etwa Einkauf, Arzt-, Apothekenbesuche, Bank- oder Behördenwege). Auch die Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger sowie die Wahrnehmung familiärer Rechte und Pflichten fällt darunter. Untersagt sind sonstige abendliche oder nächtliche Besuche in fremden Wohnungen. Ebenfalls raus darf man in der Nacht zur Abwehr von Gefahren für Leib, Leben und Eigentum.
 
Der fünfte Grund rauszugehen, betrifft den Zweck der "körperlichen und psychischen Erholung", also den Aufenthalt im Freien. Als explizite Beispiele nennt die Regierung etwa Spaziergänge, Joggen oder Gassi gehen mit dem Hund. Die Ausgangsbeschränkungen gelten nach der Zustimmung im Hauptausschuss am Sonntag bis 12. November, dürften aber mehrmals bis Ende November verlängert werden.
  • ÖFFENTLICHER RAUM - ABSTANDSREGELN, MASKENPFLICHT
Im öffentlichen Raum muss grundsätzlich zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ein Meter Abstand gehalten werden. Beim Aufenthalt in geschlossenen öffentlichen Räumen ist ein Meter Abstand zu halten und ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind von der MNS-Pflicht ausgenommen. Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, muss ein Attest mitführen - man darf dann ein sogenanntes Face-Shield tragen.
 
Der Ein-Meter-Mindestabstand darf unterschritten werden, sofern man sich in Gruppen von maximal sechs Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten befindet, zuzüglich maximal sechs minderjährige Kinder.
 
Geburtstagsfeiern und Jubiläumsfeiern sind laut Regierungsunterlagen im öffentlichen Raum untersagt.
  • PRIVATER RAUM - PARTY-VERBOTE in GÄRTEN und GARAGEN
Keine Regelungen gibt es für den unmittelbaren privaten Wohnbereich. In Garagen, Gärten oder Scheunen sind "Partys" und jegliche Veranstaltungen verboten. Ab welcher Personenanzahl ein Treffen an diesen Orten als Party gilt, geht aus den Unterlagen nicht hervor.
  • HANDEL
Der Handel sowie sämtliche Dienstleistungsbetriebe bleiben komplett geöffnet. Für Kunden wie auch Mitarbeiter gilt der Mund-Nasen-Schutz sowie die Vorgabe, einen Meter Abstand zu halten. Auch wird der Zugang in die Geschäfte limitiert: Jedem Kunden müssen zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Ist der Kundenbereich kleiner als zehn Quadratmeter, darf sich dort nur ein Kunde aufhalten.
  •    GASTRONOMIE
Die gesamte Gastronomie wird geschlossen. Abholung von Speisen und Getränken ist im Zeitraum von 6 bis 20 Uhr gestattet. Lieferservices bleiben ohne zeitliche Beschränkung aufrecht. Von der Schließung sind auch Kneipen, Bars und sämtliche Nachtlokale betroffen.
  • KINDERGÄRTEN und SCHULEN
Kindergärten und der Pflichtschulbereich bleiben geöffnet. Für 10- bis 14-jährige Schüler wird laut Regierungs-Unterlagen die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht ausgeweitet. Keinen Präsenzunterricht mehr gibt es für die Oberstufe, sie steigt auf Distance-Learning um. Gleiches gilt für Universitäten.
  •    TOURISMUS
Alle Hotels und Beherbergungsbetriebe werden geschlossen. Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende.
  • VERANSTALTUNGEN
Veranstaltungen sind komplett untersagt. Darunter fallen etwa Kultur- und Sportevents, aber auch Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern und Weihnachtsmärkte. Ausgenommen sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, sofern sie zu beruflichen Zwecken erfolgen.
  •    SPORT
Alle Kontaktsportarten sind untersagt, darunter fällt etwa auch Fußball. Individual- und Freizeitsport im Freien bleibt erlaubt, sofern es dabei zu keinem Körperkontakt kommt. Sportstätten sind für Hobbysportler geschlossen. Spitzensportler und ihre Trainer dürfen Sportstätten hingegen betreten und ihren Sport beruflich ausüben oder an internationalen Wettbewerben teilnehmen - ohne Zuschauer.
  •  FREIZEITEINRICHTUNGEN
Sämtliche Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Hallenbäder, Museen, Kinos oder Tierparks werden geschlossen.
  •  VERKEHR
In Öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in U-Bahn-Stationen, Bushaltestellen, Flughäfen etc. ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch gilt hier die Ein-Meter-Abstandspflicht. Fahrgemeinschaften und Taxifahrten sind nur zulässig, wenn pro Sitzreihe (inkl. Lenker) nur zwei Personen sitzen. Ausnahmen gibt es für Transporte von Kindergartenkindern oder für Transporte von Menschen mit Behinderungen, wenn dies aufgrund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen erforderlich ist. Seilbahnen, Gondeln und Aufstiegshilfen dürfen nicht zu Freizeitzwecken verwendet werden und bleiben etwa Profisportlern vorbehalten.
  • ARBEITSPLATZ
Auch am Arbeitsplatz muss zwischen Personen der Ein-Meter-Abstand eingehalten werden - sofern es keine anderen Schutzmaßnahmen (Plexiglaswände etc.) gibt. Ist beides nicht möglich, so ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Wo es möglich ist, wird Homeoffice empfohlen.
  •    ALTEN- und PFLEGEHEIME:
In Alten- und Pflegeheimen gelten Besuchsbeschränkungen. Jeder Bewohner darf pro zwei Tage einen Besucher empfangen. Im Zeitraum von 3. November bis 17. November dürfen das nur zwei verschiedene Personen sein. Besucher müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorweisen. Alternativ muss während des gesamten Aufenthalts eine sogenannte CPA- oder höherwertige Maske getragen werden. Mitarbeiter müssen wöchentlich getestet werden. Neu aufgenommene Bewohner müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorweisen.
  • RELIGION, BEGRÄBNISSE, HOCHZEITEN:
Die Religionsgemeinschaften treffen eigene Regeln zur Minimierung des Infektionsrisikos. In Innenräumen muss jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. An Begräbnissen dürfen maximal 50 Personen teilnehmen, dabei gilt die Mindestabstandsregel und MNS-Pflicht. Hochzeitsfeiern sind untersagt, es darf aber am Standesamt geheiratet werden.
 
+++ Der oe24-LIVETICKER zum Nachlesen hier +++
Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
 17:34

Das war's von der Pressekonferenz!

Jetzt ist auch die Fragerunde zu Ende. Die Regierungs-Pressekonferenz ist damit beendet.

 17:33

1.450 Euro Strafe bei Verstoß gegen Ausgangsbeschränkungen

Innenminister Nehammer sagt, dass bei einem Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung bis zu 1.450 Euro Strafe drohen.

 17:30

"Warum muss die Gastronomie komplett schließen?"

Kurz argumentiert, dass dort Zusammenkünfte stattfinden und diese müssten eingeschränkt werden. Er betont aber: "Die Gastronomie betrifft keine Schuld". Das Problem liege im "Inhalt des Geschäftszweckes" sich zu treffen.

 17:27

"Braucht man Beleg, wenn man während der Ausgangsbeschränkungen zur Arbeit fährt"

Nehammer sagt, dass das Entscheidende sei, ob man es gegenüber der Polizei glaubhaft machen könne, dass man auf dem Weg zur Arbeit oder von dort nach Hause sei.

 17:24

"Können Weihnachtsmärkte nach November stattfinden?"

Funktioniere der Lockdown, werde vieles wieder in eingeschränkter Art und Weise stattfinden können, sagt Kurz. Der Kanzler nennt den Tourismus und das Skifahren. Auf mehr Details wolle sich Kurz nicht festlegen.

 17:17

So geht es nach dem November weiter

Im November sollen die Zahlen nach unten gedrückt werden und im Dezember wolle man sich dann wieder Richtung Freiheiten bewegen, sagt Kurz. Die Ausgangsbeschränkungen sollen bis Anfang Dezember in Kraft zu bleiben.

 17:14

"Wie will die Polizei Garagenpartys kontrollieren?"

Nehammer erklärt, dass die Polizei bei Lärmbelästigung eingreifen könne. Sicherheitsbeamte sollen Gesundheitsbehörden bei Verdacht unterstützen können, wenn es sich nicht um eine Party in den eigenen vier Wänden handelt, so der Innenminister.

 17:11

Jetzt werden Fragen gestellt

Kanzler, Vizekanzler und die Minister haben ihre Reden beendet. Nun stellen Journalisten Fragen ans Podium.

 17:10

Umsatz-Entgänge von nicht direkt-betroffene Betrieben

Blümel: Der Fixkostenzusschuss sei in zweiter Phase und man sei in Gesprächen mit der EU. "Wir hoffen, dass wir rasch zu einer Genehmigung kommen", sagt Blümel.

 17:08

Jetzt spricht Blümel

Finanzminister Blümel ist am Wort. Er verspricht neue Hilfen. Der Umsatz betroffener Betreibe wird zu 80 % ersetzt. 800.000 Euro ist der Maximal-Betrag an Auszahlung. Früher Corona-Hilfen müssten, falls vom Betrieb bereits erhalten, abgezogen werden.

 17:07

Nehammer erklärt: Was bedeutet das in der Praxis?

Die Polizei werde Menschen anzeigen, die sich nach 20 Uhr in öffentlichen Räumen wie etwa Parks aufhalten und zum Beispiel Alkohol trinken. Barbetreiber, die weiterhin ausschenken, werden angezeigt.

 17:06

Nehammer zu den Ausgangsbeschränkungen

Die Wohnung darf zwischen 20 und 6 Uhr nur verlassen werden, für: Berufliche Zwecke, der Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, der Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger und familiäre Rechte und Pflichten, der Abwehr von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum und der körperlichen und psychischen Erholung.

 17:02

Jetzt spricht Innenminister Nehammer

Es werde viel von der Bevölkerung verlangt, so Nehammer. Doch gemeinsam soll man das Gesundheitssystem entlasten und dazu seien die Maßnahmen da. Es gebe wieder eine Ausgangsbeschränkung, wiederholt Nehammer.

 17:00

Anschober: "Altenheime besonders schützen"

Menschen in Pflege- und Altenheime seien besonders vulnerabel, so Anschober. Man wolle sich besonders auf den Schutz dieser Einrichtungen konzentrieren. Außerdem komme eine Kontinuität der Tests – einmal in der Woche sollen Pfleger und Bewohner der Heime getestet werden.

 16:58

Anschober: "Es ist noch kein Ende in Sicht"

Anschober hat Experten gefragt, was in den Krankenhäusern passiert, wenn der Trend nicht gestoppt werden kann? Die Prognose sei: Ab Mitte November könnten Kapazitätsgrenzen erreicht sein. "Wir müssen jetzt dagegenhalten", so der Gesundheitsminister. Es dürfe nicht dazukommen, dass die Mediziner auswählen müssen, wen sie noch behandeln können und wen nicht.

 16:56

Anschober zeigt WHO-Grafik

Anschober zeigt eine WHO-Grafik auf der zu sehen ist, dass die Neuinfektionszahlen im Sommer ausgeglichen war, im September sind sie dann leicht gestiegen und jetzt im Oktober rasant gestiegen, so Anschober.

 16:54

Jetzt spricht Anschober

Gesundheitsminister Anschober ist am Wort. "Bei der ersten Welle, waren wir es, alle miteinander, die gut über die Krise gekommen sind", so Anschober. "Wir können die Herausforderung nur gemeinsam schaffen"

 16:53

Kogler: "Dank und Respekt an Krankenhauspersonal"

Vizekanzler Kogler: "Das Leben vieler Menschen hängt von ihnen ab."

 16:52

Sportstätten im Freien für Einzelsport offen

Kogler sagt, dass die Sportstätten im Freien werden für den Einzelsport weiter geöffnet bleiben.

 16:51

Die Maßnahmen seien lästig, so Kogler

... aber notwendig, sagt Vizekanzler Werner Kogler. Die Maßnahmen gebe es, damit auch für Leute, die einen schweren Unfall haben, ein Platz auf Intensivstationen frei sei.

 16:47

Jetzt ist Vizekanzler Kogler an der Reihe

Jetzt spricht Kogler.

 16:44

Kurz: "Kontaktbeschränkungen kommen"

Kurz verkündet, dass sich nur noch zwei Haushalte treffen dürfen – eine Maßnahme wie in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Außerdem kommen Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 und 6 Uhr. In dieser Zeit gibt es auch ein Besuchsverbot.

 16:43

"Dienstleistungs-Betriebe bleiben offen"

Kurz verkündet, dass Dienstleistungs-Betriebe und Handel offen bleiben.

Außerdem:

- Oberstufen-Schüler und Unis gehen ins Distance Learning

 16:41

Kurz: Veranstaltungen verboten

Der Lockdown bedeutet:

- Veranstaltungen mit Ausnahme von Profisport verboten

- Hotels dürfen keine Touristen mehr aufnehmen

 16:40

"Wir werden Betriebe 80 % des Umsatzes überweisen"

Kurz sagt, dass die Regierung Betrieben, die wegen des Lockdowns sperren müssen, 80 % des Umsatzes zu überweisen.

 16:39

"Zweiter Lockdown"

"Es kommt ein zweiter Lockdown", so Kurz. Die neuen Maßnahmen sollen am 3. November 2020, um 00:00 Uhr in Kraft treten und sollen bis zum 30. November gelten. Eine Ausnahme bildet die Ausgangsbeschränkungen. Diese gelten vorerst bis inklusive 12. November 2020.

 16:38

"Wenn wir jetzt nicht handeln ..."

"Wenn wir jetzt nicht handeln wird es zu einer Überlastung kommen", so Kurz. Die Krankenhaus-Betten werden knapp. Das heißt die Ärzte müssten entscheiden, wer leben soll und wer nicht und das werde man nicht zulassen.

 16:36

Kurz: "Intensive zweite Welle"

"Wir erleben in ganz Europa eine intensive zweite Welle", so Kurz. Viele Nachbarländer seien bereits im Lockdown. Auch in Österreich seien die Infektionszahlen explodiert.

 16:35

Es geht los!

Die Pressekonferenz hat begonnen.

 16:32

Was werden die neuen Maßnahmen kosten?

Zum "virologischen Quartett" wird heute auch Finanzminister Gernot Blümel dabei sein. Er wird Auskunft darüber geben, wie viel an neuen Hilfspaketen geplant ist. Bisher wurden 50 Milliarden an Hilfen geschnürt. Mit den neuen Maßnahmen soll offenbar noch einmal eine Milliarde dazu kommen.

 16:24

Kickl kritisiert Kurz direkt nach Oppositions-Konferenz

Kurz habe der Opposition eine "lieblose Erklärung" abgegeben, die man bereits aus den Medien gewusst hätte, so FPÖ-Klubobmann Kickl nach der Video-Konferenz der Regierung und der Opposition. Die Medien hätten damit einen Informationsvorsprung gegenüber der Opposition gehabt, sagt Kickl auf oe24.TV.

Der FPÖ-Klubobmann fordert eine "Umkehr" der Corona-Maßnahmen – einen Lockdown brauche man nicht. Die Regierung "fahre das Land in den Abgrund". Für die Wirksamkeit der Maßnahmen würden noch Nachweise fehlen.

 16:20

Schicksalskonferenz startet in zehn Minuten

Die Konferenz, die in wenigen Minuten startet, wird das Leben der Bevölkerung in den nächsten vier Wochen beeinflussen und ändern. Der Countdown läuft: In zehn Minuten treten Kurz, Kogler, Anschober, Nehammer und Blümel vor die Kamera und verkünden den neuen Lockdown.

 16:17

Ausgangsbeschränkungen

Die Ausgangsbeschränkungen werden kommen. Das heißt, dass der private Wohnbereich nur noch unter bestimmten Bedingungen verlassen werden darf: Entweder zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr, der Betreuung und Hilfeleistung, Deckung der Grundbedürfnisse, zu beruflichen Zwecken – sofern erforderlich und zur körperlichen und psychischen Erholung, wie oe24.TV berichtet.

 16:08

Kurz wird Appell zum Home Office verkünden

Offenbar wird Kurz bei der Pressekonferenz um 16.30 Uhr einen Appell zum Home Office an die Arbeitgeber und -nehmer richten. Der Arbeitsbeginn soll demnach gestaffelt werden. Entweder soll ein Unternehmen ganz zum Home Office umstellen – oder, wenn es nicht möglich, dann soll laut Regierungs-Wunsch der Arbeitsbeginn gestaffelt werden. Also ein Arbeitnehmer beginnt um 8-12, der nächste um 10-14 Uhr usw.

 16:06

Wann tritt der Lockdown in Kraft?

Die neuen Maßnahmen sollen am 3. November 2020, um 00:00 Uhr in Kraft treten und sollen bis zum 30. November gelten. Eine Ausnahme bildet die Ausgangsbeschränkungen. Diese gelten vorerst bis inklusive 12. November 2020.

 16:02

Emotionale Diskussion mit Landeshauptleuten

Bei der Sitzung der Landeshauptleute am Nachmittag soll es zu einem Eklat gekommen sein. Burgenlands Landeshauptmann habe Kurz in der Videokonferenz der Länder angeschrien: "Sie sind ein reiner PR-Kanzler", wie oe24 erfuhr. Hauptthema ist, dass oe24 die Corona-Verordnung vorab bekommen habe, aber die Länder und Oppositionschefs nicht.

 15:50

Derzeit Treffen mit den Oppositionschefs

Aktuell gibt es eine Videokonferenz der Regierungsspitze mit den Oppositionschefs. SP-Chefin Pamela Rendi-Wagner, Neos-Vorsitzende Beate Meinl-Reisinger und FP-Klubchef Herbert Kickl (Norbert Hofer ist in Quarantäne) diskutieren mit Kurz & Co. über die Lockdown-Pläne.

Die SPÖ-Chefin dürfte dabei die Lockdown-Pläne – angesichts des jetzt bereits drohenden Kollapses des Gesundheitssystems – mittragen. Die Neos dürfte in sich gespalten sein. Kickl hingegen wird wohl dagegen sein.

Danach tritt die Regierungsspitze an die Presse und informiert die Öffentlichkeit.

 15:45

Willkommen zum oe24-LIVETICKER!

Um 16.30 Uhr wollen Bundeskanzler Sebastian Kurz, Gesundheitsminister Rudolf Anschober, Vizekanzler Werner Kogler und Innenminister Karl Nehammer in einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt die Öffentlichkeit informieren. Wir halten Sie im oe24-Liveticker auf dem aktuellsten Stand.