Apple-Handy hatte Defekt

A1 muss Kundin neues iPhone geben

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VKI-Klage erfolgreich - Mobilfunker wollte ein generalüberholtes Gerät ("refurbished iPhone") aushändigen.

Tritt kurze Zeit nach Kauf bei einem Produkt ein Fehler auf, stellt sich die Frage, welche Rechte Konsumenten in so einem Fall generell haben – und wer diesen Mangel beheben muss. Die Praxis zeigt, dass der Verkäufer den Kunden oft an den Hersteller verweist. Damit kommt meist nicht die gesetzlich zustehende Gewährleistung zur Anwendung, sondern die Herstellergarantie. Das kann aber für Verbraucher mit Nachteilen verbunden sein, warnt der Verein für Konsumenteninformation (VKI). So hat es auch eine Kundin mit ihrem neuen, aber defekten iPhone erlebt. Erst durch Einschreiten des VKI konnte hier eine zufriedenstellende Lösung erzielt werden.
 
 

Generalüberholtes, statt neues Handy

In diesem konkreten Fall kaufte eine Frau ein neues iPhone um 539 Euro mit Vertragsbindung. Bereits kurz nach Aktivierung stellte sie einen Pixelfehler am Display fest und reklamierte den Fehler beim Verkäufer, einem A1 Shop. Dort unterschrieb sie den ihr vorgelegten „A1 Handy Garantie-Service Reparaturauftrag“. Dass sie auf Gewährleistung hätte bestehen sollen, zeigte sich bei der Abholung. Denn sie bekam kein neues und originalverpacktes oder ihr ursprüngliches Gerät, sondern ein generalüberholtes Handy, ein sogenanntes „refurbished iPhone“, das sie aber nicht annahm. Da ihre eigenen Versuche, eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen, erfolglos blieben, wandte sich die Kundin an den VKI. Die Konsumentenschützer klagten  A1  im Auftrag des Sozialministeriums und konnten so einen Vergleich zugunsten der Frau erreichen. Die Kundin bekam ein neues und originalverpacktes iPhone.
 
 

Recht auf Gewährleistung

Der Fall zeigt, dass Händler den Kunden oft die Gewährleistung verschweigen. Verbraucher haben aber dem jeweiligen Verkäufer gegenüber ein Recht auf Gewährleistung – dieses Recht darf in keiner Weise eingeschränkt oder gar ausgeschlossen werden. Der Käufer hat dabei in der Regel die Wahl, ob die gekaufte Sache repariert oder ausgetauscht werden soll. Im Unterschied zur Gewährleistung gibt es für die Garantie keine inhaltlichen Vorgaben. Nach der eingeschränkten Garantie von  Apple  etwa hat der Technologiekonzern – und nicht der Kunde – die Wahl, das Gerät zu reparieren, auszutauschen oder den Kaufpreis zurückzuerstatten. Wählt Apple den Austausch, ist auch ein Austausch in ein bereits benutztes, neuwertiges Gerät möglich.
 
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