Fernsehen am Handy

Handy-TV-Lizenz geht an One und 3

Teilen

KommAustria vergibt die Handy-TV-Lizenz an die Bieter-Konsortium aus Media Broadcast, One und 3.

Die KommAustria hat dem Konsortium der Firmen Media Broadcast, One und 3 offiziell den Zuschlag für den Betrieb der österreichweiten Handy-TV-Plattform erteilt. Die Entscheidung sei "eindeutig" gefallen, sagte Behördenleiter Michael Ogris am Freitag bei einer Pressekonferenz in Wien. Ogris hob dabei besonders die Punkte "Finanzkraft" und "Meinungsvielfalt" hervor.

Mangelnde Endkundeneinbindung
"Das Programmbouquet, die zukünftige Entwicklung sowie die Erklärung, warum konkrete Rundfunkveranstalter in das Angebot aufgenommen wurden, waren bei der Media Broadcast eindeutig besser, beziehungsweise besser nachvollziehbar", erläuterte Ogris die Entscheidung. Die Angaben des noch verbleibenden - hauptsächlich aus Zeitungsverlagen bestehenden - Bieters Mobile TV Infrastruktur GmbH seien "zu wenig genau" gewesen. Kritisiert wurde bei der Mobile TV auch mangelnde Endkundeneinbindung. Es sei nicht ausreichend dargelegt worden, was die Einbeziehung der im Konsortium vertretenen Firmen für den Kunden bedeutet hätte. Das Kriterium "Versorgungsgrad" habe die Media Broadcast "deutlich besser erfüllt".

Die Zulassungsdauer für den Multiples-Betrieb erstreckt sich auf zehn Jahre. Innerhalb von zwei Wochen kann jedoch noch Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt werden. Eine Berufung vor dem Bundeskommunikationssenat (BKS) würde grundsätzlich den Start von Handy-TV via DVB-H verzögern. Die Media Broadcast kann jedoch einen Antrag auf "Ausschluss der aufschiebenden Wirkung" stellen, um den Start rechtzeitig zur Fußballeuropameisterschaft EURO 2008 nicht zu gefährden. Nach einem BKS-Beschluss wäre der Spruch rechtskräftig. Ein weiterer Instanzenzug vor dem Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof habe keine aufschiebende Wirkung, erklärte Ogris heute.

50 Prozent Reichweite noch 2008
Laut Vorgabe der Behörde soll das zugelassenen Konsortium innerhalb von zehn Monaten landesweit eine technische Reichweite von 50 Prozent der Bevölkerung aufbauen. Dieser Anspruch ist allerdings nicht zwingend. Die Lizenz betrifft neben der Ausstrahlung von Fernsehen über DVB-H, auch die Verbreitung von mobilem terrestrisch-digitalen Radio.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.