Schrems ist gespannt

Iren gehen gegen Facebook vor

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Heimischer Jung-Jurist gespannt auf Vorgehen der Kommission.

Die High-Court-Entscheidung (siehe unten) sei ausgefallen wie erwartet, meinte Max Schrems . "Ich bin aber sehr gespannt, ob die irische Datenschutzkommission einen Grund findet, wieder nichts zu tun", sagte der Datenschutzaktivist zur APA.

Zugleich wollte der Salzburger Jurist das am Dienstag in Dublin ergangene Urteil, wonach der Facebook-Datentransfer aus der EU in die USA zu untersuchen sei, nicht überbewerten. "Das ist jetzt nicht das Ding an sich, sondern gehört eher zu den Aufräumarbeiten nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Und der hat gesagt, dass jede einzelne Datenschutzkommission prüfen darf. Insofern ist es egal, ob das in Irland geschieht oder zum Beispiel in Deutschland untersucht würde", erläuterte Schrems.

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High-Court-Entscheidung
Zwei Wochen, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechtmäßigkeit der Übermittlung von Facebook-Daten in die USA für ungültig erklärt hat, ist in Irland, EU-Sitz des US-Internetkonzerns, ebenfalls eine Entscheidung ergangen: Der High Court in Dublin ordnete eine Untersuchung der Facebook-Datentransfers unter dem Aspekt des Datenschutzes an.

Diese Untersuchung obliegt der irischen Datenschutzkommission. Die Entscheidung in Dublin und das am 6. Oktober in Luxemburg ergangene EuGH-Urteil sind die Konsequenz einer Beschwerde des Salzburgers Max Schrems. Er hatte gegen die Übermittlung von Facebook-User-Daten in die USA mit der Begründung geklagt, da spätestens seit der NSA-Affäre deren Sicherheit nicht mehr gegeben gewesen sei. Der EuGH kam zu dem Schluss, dass Server in den Vereinigten Staaten kein sicherer Hafen (Safe Harbor) seien und erklärte die Rechtmäßigkeit der Übermittlung der Facebook-Daten für ungültig.

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Sache wird nun doch untersucht
Die irische Datenschutzkommission hatte eine Untersuchung ursprünglich abgelehnt. Ihr Rechtsvertreter Paul Anthony McDermott versicherte nun dem High Court, dass sein Klient die Sache mit der angemessenen Sorgfalt untersuchen werde. Facebooks Anwalt Rossa Fanning sagte eine konstruktive Mitwirkung des Unternehmens zu. Max Schrems bekam mit der Entscheidung auch den Ersatz seines finanziellen Aufwands zugesprochen.

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US-Unternehmen in Europa
Facebook hat wiederholt dementiert, die NSA, die US-National Security Agency, Zugang zu seinen Servern zu ermöglichen. Das Geschäftsmodell von Internetunternehmen wie Facebook und auch Google basiert darauf, Nutzerdaten aus der ganzen Welt in Rechenzentren - häufig in den USA - zu speichern. Dort werden Konsumgewohnheiten analysiert, um gezielt Werbung einzublenden.

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Max Schrems beim EuGH in Luxemburg

Max Schrems (links) und sein Anwalt Herwig Hofmann ließen sich die Urteilsverkündung nicht entgehen.

Sie sind direkt zum EuGH nach Luxemburg gereist. Für Schrems ist die Entscheidung vom 6. Oktober 2015 ein schwerer Schlag für die globale Überwachung durch...

... die USA, die sich in einem hohem Maße auf private Partner verlassen habe. In einer ersten Stellungnahme sprach der österreichische Jung-Jurist...

...von einem "Meilenstein", was Online-Datenschutz betrifft. "Das Urteil zieht eine klare Linie. Es stelle klar, dass massenhafte Überwachung unsere fundamentalen Rechte verletzt