Berufungsprozess

Kim Dotcom: Anhörung als Livestream

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Der Richter in Neuseeland gab dem Antrag des deutschen Unternehmers statt.

Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom hat eine Live-Übertragung seiner gerichtlichen Auslieferungsanhörung via Internet nun doch durchgesetzt. Der für die Verhandlung im neuseeländischen Auckland zuständige Richter Murray Gilbert gab dem Antrag von Dotcom am Dienstag statt und wies damit einen Versuch seitens der USA, den Livestream zu verhindern, zurück. Dotcom selbst twitterte: "Richter hat Livestream genehmigt! Erfolg!"

Dotcoms Anwalt Ron Mansfield hatte am Montag beim Beginn der Anhörung gesagt, der Fall habe eine nie dagewesene Dimension des öffentlichen und internationalen Interesses. Deshalb sei es unfair, wenn die Verhandlung ohne Livestream ablaufe. Dotcom wehrt sich in dem Berufungsprozess gegen seine Auslieferung an die USA, die Ende vergangenen Jahres genehmigt worden war.

Übertragung mit Einschränkungen

Die Live-Übertragung wird nun mit Einschränkungen erlaubt. So ist eine 20-minütige Zeitverzögerung vorgesehen, damit das Gericht verhindern kann, dass gesperrtes Material veröffentlicht wird. Außerdem müssen die Aufnahmen gelöscht werden, sobald die Anhörung beendet ist. Der Livestream soll am Mittwoch starten, wie Dotcom erklärte. Der Kameramann müsse sich dazu noch einrichten und die gesetzten Regeln beachten.

Dotcom drohen in den USA bis zu 20 Jahre Haft. Die dortigen Behörden werfen ihm und weiteren Mitgründern der Onlineplattform Megaupload Urheberrechtsverletzungen im großen Stil vor, weil über das Portal illegal Musikaufnahmen und Filme geteilt wurden. Im Jänner 2012 wurde Megaupload von der US-Bundespolizei FBI geschlossen. Dotcom kündigte im Juli aber eine Neuauflage der Plattform an. Das Comeback soll bereits Anfang 2017 über die Bühne gehen.

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