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Kim Dotcom: Doch keine Millionen & Autos

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Megaupload-Gründer bekommt beschlagnahmte Wertsachen nicht zurück.

Da hat sich Kim Dotcom (aka Kim Schmitz) wohl zu früh gefreut. Denn im Gegensatz zu einem früheren Urteil hat ein Berufungsgericht nun entschieden, dass der Megaupload-Gründer die bei der Razzia in Neuseeland im Jänner 2012 beschlagnahmten Wertsachen im Gesamtwert von rund 7,5 Millionen Euro doch nicht zurückbekommt.

Vollstreckungs-Klausel
Wie der  New Zealand Herald berichtet, bleiben das Geld, der Schmuck und die Autos mindestens bis zum 18. April 2015 beschlagnahmt. Die Entscheidung gilt übrigens auch für Mona Dotcom, die sich im Mai von Kim getrennt hat. Auch sie dürfe laut dem Bericht nicht auf ihren Anteil zugreifen. Das Berufungsgericht berief sich bei seinem Urteil auf eine Klausel, die besagt, dass die Vollstreckung um exakt ein Jahr verlängert werden kann.

Hausarrest
Kim Dotcom befindet sich nach wie vor unter Hausarrest und muss sich einmal pro Woche bei der zuständigen Behörde blicken lassen. Die USA werfen dem Megaupload-Gründer Urheberrechtsverletzungen im großen Stil vor und fordern seine Auslieferung.

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