Sieg für Apple

Galaxy Tab 10.1-Verkaufsverbot bestätigt

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Deutsches Gericht hält am Verkaufsstopp des iPad-Gegners fest.

Apple hat sich im Streit mit Samsung um Design-Anleihen beim iPad vor dem Düsseldorfer Landgericht durchgesetzt. Der Verkauf von Samsungs Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1 in Deutschland bleibt untersagt - bei uns darf das Gerät nach wie vor verkauft werden. Das Gericht bekräftigte am Freitag seine Einstweilige Verfügung. Apple wirft dem südkoreanischen Konzern vor, mit dem Galaxy-Tablet das iPad zu kopieren.

Streit ums Design
In dem Düsseldorfer Verfahren ging es nur um das äußere Aussehen des Samsung-Tablets, nicht um Patente auf Software oder Technik. Apple hatte sich im Jahr 2004 Design-Elemente eines Tablet-Computers in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Das Gericht musste abwägen, ob das Galaxy Tab den hinterlegten Abbildungen des Geschmacksmusters zu ähnlich sieht. (Aktenzeichen: 14c O 194/11)

Galaxy Tab 10.1-Verkaufsverbot bestätigt
© EPA/ROLF VENNENBERND

Ähnlichkeiten sind laut Gericht zu groß. Bild: (c) EPA/ROLF VENNENBERND

Auswirkungen waren schon bei der IFA zu spüren
Bereits nach der mündlichen Verhandlung Ende August schien Apple auf Kurs, das Verfahren in Düsseldorf für sich zu entscheiden. Das Gericht ließ bei dem Termin die Einstweilige Verfügung in Kraft. Zudem musste Samsung, wie berichtet, nach einer weiteren Verfügung aus Düsseldorf auch sein brandneues Tablet Galaxy Tab 7.7 am Wochenende vom Stand auf der Berliner Elektronik-Messe IFA entfernen .

Weltweiter Konflikt
Das Verfahren in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts von Apple und Samsung, bei dem der deutsche Patentexperte Florian Müller aktuell 19 Klagen in verschiedenen Ländern zählt. Im Visier steht dabei auch das Google-Betriebssystem Android , mit dem die Galaxy-Geräte laufen.

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