Fast 4.000 Euro Strafe

Sexvideo auf WhatsApp: Steirer verurteilt

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24-Jähriger schickte den Clip ohne Erlaubnis seiner "Freundin" weiter.

Weil er im vergangenen Jahr ein Sexvideo einer 15-jährigen Facebook-"Freundin" ohne deren Zustimmung via WhatsApp weitergeschickt hatte (Symbolbild), hat sich am Mittwochvormittag ein 24-Jähriger aus dem Bezirk Murau am Landesgericht Salzburg verantworten müssen. Er wurde wegen pornografischer Darstellung einer minderjährigen Person zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Steirer hatte das Mädchen auf Facebook kennengelernt. Ein, zwei Mal habe er sie auch persönlich getroffen, erzählte der Angeklagte heute Richter Christian Hochhauser. Die Freundschaft wurde zumindest so eng, dass die Jugendliche schließlich von sich selbst drei Sexvideos anfertigte und über den Nachrichtendienst "WhatsApp" an den 24-Jährigen sendete. Ob damals vereinbart worden sei, dass er die Videos kurz nach der Übermittlung wieder lösche, wisse er heute nicht mehr, sagte der Beschuldigte.

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Geldstrafe von 3.960 Euro

Getan hat er das auf jeden Fall nicht. Vielmehr speicherte er die Aufnahmen längere Zeit auf seinem Handy und schickte sie auch an eine andere Facebook-"Freundin" weiter, die mit der "Darstellerin" auf den Videos selbst einmal befreundet war, später dann aber nicht mehr, wie der Steirer angab. Außerdem spielte der junge Mann die "heißen Szenen" noch zwei Freunden vor. Nachdem die 15-Jährige erfahren hatte, dass ihre privat gedachten Bilder im Internet aufgetaucht waren, erstattete sie Anzeige und brachte die Ermittlungen ins Rollen.

Das Gericht verurteilte den Steirer wegen pornografischer Darstellung einer minderjährigen Person zu einer Geldstrafe von 3.960 Euro (180 Tagessätze zu je 22 Euro) oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen Haft, wobei genau die Hälfte auf Bewährung (Probezeit drei Jahre) ausgesetzt wurde. Als strafmildernd nannte Hochhauser vor allem das Geständnis des 24-Jährigen, das in seinem Fall sogar "überschießend" ausgefallen sei, weil die Vorführung der Videos an die beiden Freunde überhaupt erst durch den Beschuldigten selbst publik geworden war. Da der Angeklagte ohne Anwalt erschienen war und die Staatsanwältin keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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