Urheberrecht

Staatsanwalt ermittelt gegen YouTube

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Ermittlungsverfahren wegen möglicher Urheberrechtsverletzung eingeleitet.

Wie der Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft am Freitag bestätigt hat, leitete die Behörde wegen Verdachts von Urheberrechtsverletzungen ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen das populäre Video-Portal und seinem Mutterkonzern Google ein.

Rechtsanwalt reichte Klage ein
Als Auslöser dieser Ermittlungen gilt eine Strafanzeige des Hamburger Rechtsanwalts Jens Schippmann. Der Anwalt vertritt Musiker, Autoren, Produzenten und Musikverlage, die sich von YouTube um die Früchte ihrer Arbeit geprellt fühlen. Die Polizei ermittelt nun unter anderem gegen die obersten Chefs des mächtigen Konzerns.

Einige Videos sind urheberrechtlich geschützt
Wie mittlerweile nahezu jeder weiß, ermöglicht das Portal seinen Nutzern, Filme ins Internet zu stellen, die von allen Besuchern angesehen werden können. Neben privaten Videos finden sich auch Fernseh- und Konzertmitschnitte, Teile von aktuellen kommerziellen Videos oder historische Aufnahmen. Ein Teil davon ist urheberrechtlich geschützt, doch die Inhaber der Rechte bekommen oft kein Geld. Der Streit zwischen den Plattform-Betreibern und der Musikbranche dauert bereits seit Jahren und wird vor allem vor Zivilgerichten geführt.

Künstler mit der Bezahlung unzufrieden
YouTube identifiziert mittlerweile urheberrechtlich geschütztes Material gleich beim Hochladen. Die Rechte-Inhaber können dann festlegen, ob die Videos gelöscht oder mit Werbung "monetarisiert" werden - dann erhalten sie einen Umsatzanteil. Allerdings sind nicht alle mit den angebotenen Konditionen zufrieden; auch gibt es immer wieder technische Probleme. Und die Eigentümer müssen dafür mitspielen und ihr Material zur Verfügung stellen, damit Google eine Art "digitalen Fingerabdruck" erstellen und mit dem hochgeladenen Material abgleichen kann.

Nur selten kommt es zu Verurteilungen
Verstöße gegen das Urheberrecht sind ebenso wie gegen das Markenrecht strafbar und können mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Allerdings sind Verfahren oder gar Verurteilungen selten; meistens werden die Strafverfahren dazu benutzt, zusätzliche Beweise für gleichzeitig laufende Zivilverfahren zu bekommen. Oft macht die Staatsanwaltschaft von der Möglichkeit Gebrauch, die Geschädigten auf eine Privatklage zu verweisen. Ob es in Hamburg zu einer Anklage oder gar einem Gerichtsverfahren gegen YouTube kommt, ist völlig offen.

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