Urheberrecht:

Verein fordert Provider-Auskunftspflicht

Teilen

Heimischer Verein für Anti-Piraterie hofft auf Musterprozess gegen kino.to

Kinosterben in Österreich, Videotheken, die ihre Türen für immer schließen müssen, 80 Prozent aller Jugendlichen, die das Downloaden von Musik und Filmen als Kavaliersdelikt betrachten und nicht zuletzt geschätzte 42 Millionen jährlicher Schaden für die heimische Filmindustrie: Für diese negative Bilanz hat der Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche ( VAP ) einen Hauptschuldigen ausgemacht - Betreiber illegaler Download- und Streamingportale im Internet. "Portale wie kino.to sind höchst professionell organisierte Kriminelle, die international und profitorientiert agieren", erklärte Werner Müller, Generalsekretär des VAP, am Mittwoch bei der Jahrespressekonferenz des Vereins.

Forderungen
"Sie wollen nicht bestohlen werden und wir auch nicht", ergänzte Ferdinand Morawetz, Geschäftsführer der Elmo Movieworld und Präsident des VAP. Deshalb wünscht sich der Verein in Zukunft nicht nur eine Nachbesserung der Strafprozessreform, sondern auch eine Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes sowie die Auskunftspflicht von Internet- und Content-Betreibern. Sie sollen helfen, "strukturell rechtswidrige" Plattformen zu verfolgen und zu schließen sowie illegale Inhalte blockieren.

Um das zu ermöglichen, müsse man in Zukunft auf Verkehrsdaten der Provider zugreifen können. "Wir brauchen nur die Zuordnung der Autokennzeichen zum Lenker, der IP-Adresse zur Person", verdeutlichte Müller. Dann könne ein normales Ermittlungsprozedere eingeleitet werden. "Wir halten es für notwendig, dass Provider Daten speichern müssen." Diese Speicherverpflichtung soll für einen Zeitraum von drei Monaten gelten, die Auskunftspflicht aber an ein richterliches Verfahren geknüpft werden.

Justiz am Zug
Das ist neben der Verlängerung des Leistungsschutzrechtes für Künstler einer der Vorschläge, die derzeit durch Arbeitsgruppen in den Entwürfen des Justizministeriums diskutiert werden. Ginge es nach dem VAP, käme es hierbei auch zu einer Wiedereinführung des Ermittlungsverfahrens gegen unbekannte Täter bei Urheberrechtsverletzungen. Auf jeden Fall könne die Antwort auf illegalen Content im Internet "nicht Resignation sein", so Müller, der auch Geschäftsführer des Fachverbandes der Film- und Musikindustrie ist. Immerhin belaufe sich der geschätzte Schaden auf etwa 20 Prozent der legalen Umsätze, in Österreich wären
das etwa 42 Millionen Euro.

Fall kino.to als Musterprozess?
Derzeit hoffe man besonders auf den Musterprozess gegen das Portal kino.to , der derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geführt wird. Im Zeitraum zwischen 1. September 2010 und 8. Juni 2011 habe es über 1,75 Milliarden Klicks auf Links des Portals gegeben, erklärte Rechtsanwalt Nikolaus Kraft. Vor dem EuGH werde nun einerseits die Verantwortlichkeit der Access-Provider entschieden, aber auch die Frage nach der Legalität einer Privatkopie gestellt, wenn die Ausgangsquelle illegal ist. Bei dem Portal kino.to handle es sich "um die schwerste bisher bekannte gewerbsmäßige Verletzung des Urheberrechts in Deutschland", so Kraft. Wenn das Verfahren durchgehe, "haben wir ein Instrument in der Hand", meinte Müller. Mit der Entscheidung des EuGH könne man etwa Ende 2013, Anfang 2014 rechnen.

Zu der Diskussion um eine Festplattenabgabe bzw. einer Breitbandabgabe wollte sich der VAP nicht äußern. "Wir sind froh, dass die Urheberrechtsdiskussion ins Herz der Gesellschaft vorgedrungen ist und sich auch der Gesetzgeber damit auseinandersetzt", so Müller. Generell glaube er nicht, dass eine Neuregelung der Urheberrechtsabgaben dringend notwendig sei. "Wir sind noch nicht so weit, dass im Online-Bereich ausschließlich eine kollektive Abgeltung funktionieren kann", erklärte der Generalsekretär. Statt kollektiver Abgaben sei der Markt eine gute Antwort, wenn jeder Konsument etwa durch den Kauf einer Kinokarte entscheiden könne, wohin sein Geld fließt.

Allerdings sei der Markt momentan gestört - durch kriminellen unlauteren Wettbewerb wie ihn etwa kino.to betreibe. Ziel sei es deshalb zunächst, diese Plattformen zu stoppen. Über andere Verwertungsfenster - also etwa eine frühere und legale Bereitstellung der Inhalte online gegen Entgelte, wie es derzeit in den USA geschieht - wollte der VAP nicht diskutieren. Problematisch sei hier vor allem der Konsens zwischen allen Rechteinhabern sowie Kinobetreibern, erklärte Morawetz. "Die Diskussion um Verwertungsfenster wird nicht von Österreich aus geführt werden", betonte Müller zusätzlich. Oft würden österreichische Verlage auch an den ökonomischen Grenzen der Bereitstellung scheitern, ergänzte ein Vertreter des Hoanzl-Verlags aus dem Publikum. Aber auch in Österreich "denkt man nach", so Müller.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten
OE24 Logo