Streit geht weiter

paybox beharrt auf seiner Rechtsmeinung

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Die A1-Tochter will den Rechtsstreit mit dem VKI vor Gericht ausfechten.

Der Handybezahldienst paybox beharrt trotz einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation ( wir berichteten ) auf seiner Rechtsmeinung und will diese auch vor Gericht ausfechten. Die A1-Tochter geht davon aus, dass die geänderten AGB gegenüber Bestandskunden wie angekündigt ab Jahresbeginn in Kraft getreten sind.

"paybox Bank ist bei der AGB Änderung vom Herbst nach bestem Wissen rechtskonform vorgegangen", so das Unternehmen am Mittwochabend in einer Reaktion auf die VKI-Klage.

Grund für die Klage
Auslöser für die Klage war eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vom Oktober, wonach paybox sich vorbehält, Verträge zu ändern bzw. zu kündigen, wenn die Kunden Vertragsänderungen der Firma nicht zustimmen.

paybox Bank nehme die rechtlichen Bedenken des VKI sehr ernst, heißt es in einer der APA übermittelten Stellungnahme. Für Neukunden ab 2.1.2014 seien daher die AGB, um vorsorglich etwaigen Kundenerwartungen und rechtlichen Vorgaben zu entsprechen, bereits nochmals adaptiert worden. Dies werde für alle Bestandskunden nach einer entsprechenden Vorbereitungszeit in den nächsten Monaten ebenfalls nachgezogen.

paybox sieht sich im Recht
"Dennoch lässt sich paybox Bank - zumindest bis auf weiteres - auf das vom VKI in diesem Zusammenhang anhängig gemachte Gerichtsverfahren ein, um durch eine höchstgerichtliche Entscheidung eine unabhängige Überprüfung unterschiedlicher Standpunkte herbeizuführen", heißt es weiter.

Die Rechtslage erscheine insbesondere durch jüngste Entscheidungen des OGH in Verfahren gegen Banken - zu nicht ganz deckungsgleichen Sachverhalten - gegenwärtig als nicht eindeutig.

Darüber hinaus sei man aufgrund von EU- und bankrechtlicher Vorgaben verpflichtet, die Legitimationsdaten der Kundendaten einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen. Unabhängig von AGB-Änderungen werde dies derzeit mit Nachdruck betrieben.

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