11. Februar 2016 13:36
Hat Ihr Arbeitsvertrag unerwünschte Nebenwirkungen?
All-in-Verträge sind "in". Sie sehen verlockend aus, sind aber oft mehr als problematisch. Die Umgehung von Arbeitszeitgesetzen und Kollektivverträgen sowie persönliche Überlastung sind nicht selten "all inclusive".
All-In-Vereinbarungen
Wird bei Begründung Ihres Arbeitsverhältnisses vereinbart, dass mit einem bestimmten, auszubezahlenden "Gehalt" sämtliche Mehrleistungen (zB Mehrstunden, Überstunden, etc) abgegolten sind, ist größte Vorsicht geboten. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich - ehe Sie eine solche Vereinbarung unterfertigen - in der GPA-djp beraten zu lassen. So genannte All-In-Vereinbarungen sind insbesondere wegen der zumeist mangelnden Transparenz problematisch. Für den Fall, dass Sie mit einer solchen Vereinbarung unter das kollektivvertragliche Mindestentgelt fallen, sind solche Vereinbarungen sogar rechtsunwirksam.
Selbstverständlich sind geleistete Mehr- und Überstunden, welche durch ein vereinbartes All-In-"Gehalt" nicht mehr gedeckt sind, ungeachtet der Vereinbarung gesondert abzugelten.
Prüfen Sie Ihren Vertrag mit dem GPA-djp All-in-Check!
Die GPA-djp setzt sich für faire Spielregeln für All-in-Verträge ein. Alle Angestellten, die einen solchen Vertrag bekommen oder bereits unterschrieben haben, können diesen von GPA-djp ExpertInnen überprüfen lassen.
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Die GPA-djp steht Ihnen als kompetenter Partner für ein ausführliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
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