Jetzt NEU: Der All-in Gehaltsrechner

Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) drängt schon viele Jahre auf gesetzliche Initiativen gegen den Missbrauch von All-In-Verträgen. Mit dem heutigen Beschluss der Novelle des Arbeitsrechtspakets im Ministerrat, der vorsieht, dass künftig das Grundgehalt für die Normalarbeitszeit klar ausgewiesen sein muss, konnte eine wesentliche Verbesserung durchgesetzt werden.

„Bis zum parlamentarischen Beschluss und dem Inkrafttreten der Neuregelung mit 1.1. 2016 raten wir allen Betroffenen, bei etwaigen Vertragsabschlüssen und Vertragsänderungen mit den Regionalgeschäftsstellen der GPA-djp in Verbindung zu setzen, um ungewollte Verschlechterungen von Vertragsbedingungen zu vermeiden“, erklärt GPA.-djp-Vorsitzender Wolfgang Katzian.

In den nächsten Monaten wird die GPA-djp das Beratung- und Serviceangebot bezüglich All-In-Verträge intensivieren. Es geht nicht darum, diese Vertragsform generell in Frage zu stellen, die Verträge sollen auf jene Tätigkeiten beschränkt bleiben, die echte Führungs- und managementaufgaben beinhalten und sie sollen auch kein Instrument sein, um das Lohn- und Gehaltsansprüche von Beschäftigten zu senken“, so Katzian.


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