Tipps für Ihren All-in-Vertrag

Tipps für Ihren All-in-Vertrag

Vereinbarungen zu Mehrarbeit und Überstunden, leistungsbezogenen Entgeltbestandteilen, Zulagen, Aufwandsentschädigunngen sowie Gleitzeit und Teilzeit müssen besonders sorgfältig überprüft werden.

Mehrarbeit/Überstunden
Mit dem Abschluss einer All-in-Vereinbarung kann Ihr Arbeitgeber erwarten, dass Sie Überstunden leisten. Das ist aber kein Freibrief. Regeln aus Gesetz und Ihrem Kollektivvertrag sowie der für Überstunden vorgesehene All-in-Betrag grenzen die Anzahl zulässiger bzw. pauschal bezahlter Mehrarbeit ein. Rechnen Sie nach!

Leistungsbezogene Entgeltbestandteile
Diese Kombination von All-in-Gehalt mit Leistungsentgelt (Bonus) birgt zwei Gefahren: Intransparenz und Systemdruck auf Überarbeitung, Stress und Burnout. Halten Sie diese Bestandteile auseinander!

Zulagen
Aus betrieblichen oder kollektivvertraglichen Vereinbarungen gebührende Zulagen können in All-in eingerechnet werden, dann sind entsprechend weniger Überstunden abgedeckt.

Aufwandsentschädigungen
Taggelder, Kilometergeld usw. ist Entschädigung für Aufwand und sollte extra bezahlt werden. Eine Einrechnung ins All-in-Gehalt bereitet Probleme bei der Abschätzbarkeit, aber auch abgabentechnisch (Steuer, Sozialversicherung).

Gleitzeit, Teilzeit
Diese Arbeitszeitmodelle sind im Prinzip mit All-in-Verträgen verknüpfbar, zu beachten ist die klare Abgrenzung der mit All-in abgegoltenen Überstunden von der flexibel gehandhabten normalen Arbeitszeit.

button_oe24_gehaltsrechnerl.jpg

Kostenlose Erstberatung
Die GPA-djp steht Ihnen als kompetenter Partner für ein ausführliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Beratungs-Termin unter 05 0301 - 301
Diesen Artikel teilen:
entgeltliche Einschaltung

Anzeigen

Werbung

Live auf oe24.TV 1 / 9

Top Gelesen 1 / 10

Es gibt neue Nachrichten