Supertalent

4-Jährige bricht bei Bohlen zusammen

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Der Zusammenbruch einer 4-Jährigen schockte gestern Abend die TV-Zuseher. Showmaster Bohlen wehrt sich: „Es war zu ihrem Schutz.“

Aufregung nach der gestrigen RTL-Show „Das Supertalent“. Bis zu einer viertel Million Österreicher waren ab 20.15 Uhr auf RTL dabei, als das passierte: Die vierjährige Alessia Guttenberger betritt die Bühne. Unter den Jury-Blicken von Dieter Bohlen (55) modelt die Kleine, singt dann „Volare“ von Al Martino.

Süß – auf den ersten Blick. Aber: Bohlen lässt das Mädchen scheitern, wirft es aus der Show. Die Vierjährige steigt nicht ins Halbfinale auf. Zu viel für die ehrgeizige Alessia. Sie geht von der Bühne, beginnt zu schreien, weint bittere Tränen. Der Zusammenbruch einer Vierjährigen, die Kameras halten drauf.

Bohlen: „Sie flog zu ihrem eigenen Schutz raus“
Dieter Bohlen wehrt sich: „Es geht darum, das Kind zu schützen. Ich bin Vater, mir blutet selbst das Herz, wenn ein kleines Mädchen weint“, sagt er zur Bild-Zeitung. „Für die meisten Kinder ist Supertalent ein Spaß, die lachen und tanzen. Aber ist ein Kind nicht so weit, dann schreite ich ein. Das geht mir nah, ist aber für das Kind das Beste, und um nichts anderes geht es.“

Wie viele TV-Zuseher sieht Bohlen die Schuld bei den Eltern. „Ich kann vorher nicht ins Kind schauen und entscheiden, ob ein Auftritt ihm Spaß macht. Das können nur Mutter und Vater.“ Haben sie Alessia aus krankhaftem Ehrgeiz auf die Bühne getrieben?

Die Eltern sind sich aber keiner Schuld bewusst. „Meine Tochter möchte das. Und ich will ihr das nicht verbieten. Sie macht schon lange Mode-Jobs, es gab noch nie Probleme“, sagt Mutter Priscilla (29).

Ein Show-Auftritt, nur weil das Kind es „möchte“? Für Experten höchst problematisch. „Ein Kind muss man schützen, es weiß meist nicht, was es will und was gut ist“, sagt die Psychoanalytikerin Rotraud Perner. „Die Wünsche einer Vierjährigen sind oft reine Fantasie, haben mit der Realität nichts zu tun.“

Perner: „Den Eltern geht es meist ums Geld. Für mich ist das ein Fall fürs Jugendamt.“

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