Tobsuchtsanfall

Britney Spears wurden pikante Privatvideos geklaut

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Als die Sängerin vom Diebstahl erfuhr, drehte sie völlig durch und kam in eine Gummizelle. Ihr Vater bleibt Vormund.

Eigentlich war Pop-Diva Britney Spears zu ihrem eigenen Schutz und zur beruhigung ins Medizinische Zentrum der kalifornischen Uni UCLA gebracht worden. Aber nach einem Einruch in ihre Villa am vergangenen Donnerstag wurde alles noch viel Schlimmer.

Gruppensex mit Drogen
Grund: Angeblich werden private Videos der Sängerin vermisst, die für noch mehr Wirbel sorgen könnten, als es ohnehin schon um Britney Spears gibt. Unter anderem soll Britney auf einem Video beim wilden Sex mit einem Mann und zwei weiteren Frauen zu sehen sein. Zudem soll sie beim Gruppensex diverse Drogen konsumieren.

Gummizelle
Als Brit in der Psychatrie von dem Diebstahl erfuhr, soll sie so ausgerastet sein, dass sie in eine Gummizelle gesteckt wurde. Von seiten der Polizei wurde die Anzeige wegen Einbruchs bestätigt. Vater jamie Spears habe ihn am Donnerstag gemeldet.

Vater behält Vormundschaft
Der Vater wird vorübergehend die Vormundschaft für seine psychisch kranke Tochter behalten. Nach der Entscheidung einer Richterin in Los Angeles am Montag darf Jamie Spears gemeinsam mit einem Anwalt bis zum 14. Februar als Bevollmächtigter über die Finanzen und andere Angelegenheiten der 26 Jahre alten Sängerin bestimmen, berichtete "people.com".

Neuer Anwalt angewiesen
Ein Anwalt, der sich als neuer Vertreter des Popstars ausgegeben hatte, wurde bei der Anhörung am Montag abgewiesen. Vergeblich argumentierte Adam Streisand vor Gericht, dass er von Spears' am Wochenende eingestellt worden sei. Die Sängerin habe einen "starken Wunsch" gegen die Vormundschaft ihres Vaters geäußert, so Streisand. Richterin Reva Goetz schloss den Juristen aus dem laufenden Verfahren aus. Ein vom Gericht beauftragter Anwalt hatte Spears am Sonntag am Krankenbett besucht. Die Sängerin sei derzeit nicht in der Lage, die juristischen Abläufe zu verstehen und einen neuen Anwalt zu bestellen, hieß es in seiner Einschätzung.

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