14. 03. 2008, 14:20

Kuss-Affäre

Gericht hob Haftbefehl gegen Richard Gere auf

© AP

Der Schauspieler kann unbesorgt nach Indien reisen. Er hatte Bollywood-Star Shilpa Shetty in der Öffentlichkeit geküsst - das gilt als obszön.

Hollywood-Star Richard Gere muss in Indien nicht mehr mit seiner Verhaftung rechnen: Das Oberste Gericht in Neu-Delhi hob am Freitag einen Haftbefehl gegen den Schauspieler auf, der vor einem Jahr die Bollywood-Kollegin Shilpa Shetty in der Öffentlichkeit geküsst und damit konservative Hindus gegen sich aufgebracht hatte. Das teilte ein Anwalt Shettys, Anil Grover, mit.

Geres Kuss auf die Wange der indischen Filmschönheit hatte weltweit Schlagzeilen gemacht, in der indischen Öffentlichkeit aber kein großes Aufsehen erregt. Hindu-Aktivisten erreichten nach dem Vorfall am 15. April vergangenen Jahres, das ein Gericht in der nordwestlichen Stadt Jaipur einen Haftbefehl ausstellte. Geres Verhalten sei obszön gewesen und habe die Gefühle von Hindus verletzt, hieß es. Grover nannte die Vorwürfe frivol und einen "völligen Missbrauch des Rechtssystems".

Gere ist ein regelmäßiger Besucher Indiens, wo er Gesundheitsprojekte unterstützt und sich für Exil-Tibeter einsetzt.

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Gast: meint am 14.03.2008 14:33

Also für mich gilt Küssen in der Öffentlichkeit an sich nicht als wahnsinnig obszön. Doch so wie sich Gere da augeführt hat damals schon. Wie Inder das gesehen haben kann ich mir nur vorstellen ...
Wenn er Gesundheitsprojekte unterstützt und sich für Exil-Tibeter einsetzt heisst es hoffentlich nicht, dass er sich jeden Dreck erlauben kann- soll ...

Gast: meint am 15.03.2008 01:29

checkt auch nicht, dass er seine besten Jahre schon lange hinter sich hat! Das hätte er sich sparen können!

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