Nach Festnahme

Polanski ficht Auslieferung an USA an

Teilen

Anwälte von Roman Polanski fordern Freilassung: Tat verjährt?

Der am Samstag in Zürich festgenommene Regisseur Roman Polanski will beim Bundesstrafgericht in Bellinzona seine Auslieferung in die USA anfechten. Das teilte sein französischer Anwalt Herve Temime am Montagnachmittag in Paris mit.

Die Verhaftung des Meisterregisseurs Roman Polanski wegen eines mehr als 30 Jahre alten Verfahrens war minutiös und geheim vorbereitet. Das berichten Schweizer Medien am Montag.  Nach einem Bericht des "Tages-Anzeiger" aus Zürich, hatte die Staatsanwaltschaft in Los Angeles das Ersuchen, den 76-jährigen bei seiner Einreise in die Schweiz zu verhaften, am vergangenen Donnerstag gestellt. Über das US-Justizministerium erreichte das Begehren die Schweizer Behörden. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Los Angeles, Sandi Gibbons, sagte der Zeitung, die Zusammenarbeit mit der Schweiz sei ausgezeichnet gewesen, die Behörden hätten sich "sehr kooperativ" verhalten.

Die Information von Polanskis Besuch zum Film Festival in Zürich hatte Gibbons eigenen Angaben nach dem Internet entnommen. Bereits zweimal habe die Staatsanwaltschaft von Reisen Polanskis in Länder erfahren, mit denen die USA ein Auslieferungsabkommen hätten. Der Regisseur müsse aber jeweils von den Bemühungen der Behörden erfahren haben und sei schließlich nicht gereist. Ähnlich hatte sich auch das zuständige Justizministerium in Bern geäußert.

Zwei Anrufe
Nach seiner Verhaftung soll Polanski zwei Anrufe getätigt haben. Seinen Anwalt habe er angerufen und Karl Spoerri, den Kodirektor des Festivals, berichtet die Zeitung weiter. Polanski habe sich bei Spoerri für die Umstände entschuldigt, die er dem Festival bereite.

Die Zeitung "Blick" berichtet, schon vor dem Ersuchen der USA habe die Kantonspolizei das Ministerium auf den bevorstehenden Besuch Polanskis in Zürich hingewiesen. Das Ministerium habe dann das eingegangene Haftersuchen streng vertraulich behandelt - um den Verhaftungserfolg nicht zu gefährden. Der Strafverteidiger Lorenz Erni aus Zürich traf Polanski laut "Blick" noch in der Nacht hinter Gittern. "Herr Polanski war sehr müde. Er wirkte gefasst, zugleich aber auch schockiert", sagte Erni der Zeitung.

Anwälte fordern Freilassung
Die Anwälte von Roman Polanski fordern von der Schweiz die Freilassung des Regisseurs. Es scheine sich ein "Problem der Verjährung" zu stellen, sagte Polanskis Anwalt Herve Temime der Pariser Zeitung "Le Figaro" (Montag). Zudem gehe es um einen "Fall, in dem das mutmaßliche Opfer des Vergehens seit Jahren seine Klage zurückgezogen" habe.

Roman Polanski stelle "absolut keine Gefahr für die öffentliche Ordnung" dar, sagte Temime. "Die menschlichen Schäden dieser Festnahme sind beträchtlich. Es erscheint mir menschlich unerträglich, dass ein 76-jähriger Mann mehr als 30 Jahre nach der Tat (...) auch nur einen Tag Gefängnis erleiden soll." Er wundere sich über die Festnahme, zumal Polanski "seit vielen Jahren sehr regelmäßig" in die Schweiz fahre, wo er in Gstaad ein Haus besitze.

Polanski sitzt im Bezirksgefängnis in Zürich in "provisorischer Auslieferungshaft". Er kann über seinen Anwalt alle rechtlichen Mittel gegen seine Auslieferung in die USA ausschöpfen und dabei bis vor das höchste Gericht der Schweiz, das Bundesgericht, gehen.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.