Zweiter Prozess

Lohfink: Gericht bestätigt Schuldspruch

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Die Höhe der Geldstrafe muss jedoch neu festgelegt werden.

In der Revision des Models Gina-Lisa Lohfink um falsche Verdächtigungen hat das Berliner Kammergericht eine Aufhebung des Schuldspruchs abgewiesen. Die Höhe der Geldstrafe müsse jedoch neu festgelegt werden, urteilte das Gericht am Freitag.

Lohfink war zur Verhandlung gekommen und hatte den Gerichtssaal ohne Kommentar betreten. Über die Höhe der Tagessätze muss nun eine andere Abteilung des Amtsgerichts neu verhandeln.

Urteil

Die 30-jährige Lohfink war im vergangenen August vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden. Sie hatte behauptet, im Juni 2012 von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein. Dafür sah das Gericht keine Hinweise. Laut Urteil hatte Lohfink bewusst gelogen, der Sex mit beiden Männern sei einvernehmlich gewesen.

Der Prozess hatte deutschlandweit Aufsehen erregt und polarisiert. Die einen sahen das Model als Vorkämpferin für die Rechte von Frauen, andere vermuteten eine inszenierte Tränenshow.

Berufung

Im Revisionsprozess wurden keine neuen Beweise erhoben und keine Zeugen gehört. Das Urteil wurde nur auf Rechtsfehler untersucht. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte beantragt, die Geldstrafe aufzuheben, der Schuldspruch solle aber bleiben.

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