Diskriminierung?

Helene Fischer: Zivilprozess vertagt

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Pensionist klagt Schlagersängerin wegen Diskriminierung.

Unter großem Medieninteresse hat am Montag in Mattersburg ein Zivilprozess am Bezirksgericht begonnen: Der Burgenländer Heimo Eitel hat die Schlagersängerin Helene Fischer verklagt, weil er sich bei einer Begegnung am Rande eines Konzertes in Mörbisch im Vorjahr von ihr als Behinderter diskriminiert gefühlt hatte. Zum Prozessauftakt wurde klar, eine Einigung ist zumindest vorerst vom Tisch.

Der Vorwurf
Eitel hatte Fischer vorgeworfen, dass sie um ihn und eine Gruppe von Behinderten, die sie im Vorjahr am Rande eines Konzerts in Mörbisch treffen wollten, einen großen Bogen gemacht und sich abfällig geäußert habe.

Vier Kamerateams sowie mehrere Fotografen und Journalisten erwarteten die Prozessparteien am Montag schon vor dem Bezirksgericht. Eitel gab noch Statements ab, bevor er sich mit seinem Anwalt Klaus Philipp in den Saal begab, wo beide auf Fischers Rechtsanwalt Alexander Wanke trafen.

Keine Vergleichsmöglichkeit
Richter Helmut Müller startete zu Verhandlungsbeginn den vom Gesetz vorgesehenen Vermittlungsversuch. "Ich sehe keine Vergleichsmöglichkeit. Hier werden persönliche Befindlichkeiten vorgetragen", erklärte der Anwalt von Fischer zum Vorwurf des Klägers. Ein Vergleich, indem man sich auf eine "bloße Halbwahrheit im Sinne von jeder gibt ein bisschen nach", einige, sei "nicht tragbar für die Beklagte".

"Der Kläger wäre bereit, die Sache als erledigt anzusehen, wenn es zu einem kurzen Treffen, zu einer kurzen Aussprache mit Helene Fischer kommen würde", stellte Philipp fest. Sein Mandant hätte die Klage in diesem Fall auch zurückgezogen. Im Klagebegehren werden für den 63-jährigen Pensionisten 2.000 Euro für die erlittene Diskriminierung und 9.600 Euro für psychische und physische Schmerzen geltend gemacht, weil sich sein Gesundheitszustand nach dem Vorfall verschlechtert habe.

Ärztliche Atteste
Da kein Vergleich zustande kam, fuhr der Richter mit der Verhandlung fort. Eitels Anwalt legte zwei ärztliche Atteste vor, in denen von ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) bzw. Polyneuropathie (PNP) die Rede war. Im Prinzip würde wohl beides eine Behinderung darstellen, meinte der Richter.

Der Anwalt des Schlagerstars argumentierte, für die Klage Fischers liege keine rechtliche Basis vor. Der Kläger habe sich auch nicht in dem Bereich hinter der Bühne befinden können, weil dies für Krücken- und Rollstuhlträger nicht möglich gewesen sei. Der Bereich sei von Security abgeriegelt gewesen: "Dort war ein Zusammentreffen unmöglich." Helene Fischer habe Eitel auch niemals "böse oder genervt angesehen".

Prozess vertagt
Richter Helmut Müller vertagte den Prozess auf unbestimmte Zeit. Der Kläger hat die Ladung von Zeugen, darunter auch Fischer selbst, beantragt. Sollte das Gericht dem nachkommen, muss es seinerseits einen Antrag an das zuständige Gericht in Deutschland stellen.

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