Mitteilung gemäß § 8a Absatz 5 Mediengesetz:

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Mitteilung gemäß § 8a Absatz 5 Mediengesetz:
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Die Website http://www.oe24.at berichtete am 24. Juni 2016 in einem Artikel "Rosenkrieg bei Lugner-Hochzeit", am 25. Juni 2016 unter "Liebes-Aus für Jacqueline Lugner" und am 26. Juni 2016 unter dem Titel "Lugner-Trennung: Unterwäsche-Streit" in Ansehung von Helmut Werner über die Umstände seiner kürzlich erfolgten Trennung von Jacqueline Lugner, insbesondere dass ein Rosenkrieg stattfinde, er von ihr aus der Wohnung geworfen worden sei, er deshalb wieder bei seinen Eltern wohnen müsse, zwischen ihm und Frau Lugner Klagen anhängig seien und er von dieser Seidenunterwäsche zurückfordere. Helmut Werner erachtet sich hiedurch in seinem höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, weshalb er beim Landesgericht für Strafsachen Wien Antrag auf Entschädigung nach § 7 Mediengesetz gegen die oe24 GmbH als Medieninhaberin dieser Website stellte.

Weiters erachtet sich Helmut Werner auch durch den Abdruck der Zitate des Richard Lugner mit dem Wortlaut "Ich glaube nicht, dass meine Tochter Helmut Werner die kostbaren Seidenunterhosen vorenthält. Die braucht er doch um standesgemäß mit Pamela Anderson verhandeln zu können. Da sind Seidenunterhosen ein Muss." im genannten Artikel vom 25. Juni 2016 und "Ich weiß nicht, welche Beziehung Herr Werner zu Unterwäsche hat." im Artikel vom 26. Juni 2016 als verspottet, sodass er hiefür Entschädigung durch die oe24 GmbH nach § 6 Mediengesetz beantragte.

Landesgericht für Strafsachen Wien
Gerichtsabteilung 40, am 4. Juli 2016

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