Zum 80er

Sex-Verbot für Lugner!

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Irre. Weil Katzi um neuen Busen fürchtet, darf Mörtel nicht ran.

In Feierlaune ist Richard Lugner am Tag vor seinem Geburtstag nicht. „Katzi und ich haben uns in der Früh gestritten. Seitdem hebt sie nicht mehr ab“, seufzt er am Mittwoch im ÖSTERREICH-Talk. Die Familienplanung – Freundin Anastasia (23) wünscht sich ja ein Baby – muss also warten. „Sie hat einen neuen Busen, da darf ich sie sowieso nicht anfassen …“

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Versext
Heute ist der berühmteste Baumeister tatsächlich 80 Jahre alt! Ob Katzi ihm zu Ehren wieder schnurrt, bleibt zu hoffen. Vom Rest der Lugners gibt’s Geschenke mit Extra-Kick: Mausi ließ sich nackt zeichnen – der Akt wird aber keinen Platz an der Wand bekommen. „Ich kann ja nicht mein Haus mit nackten Ex-Frauen tapezieren.“ Tochter Jacqueline schenkt den 2. Teil der Sadomaso-Bestsellers Shades of Grey. Den ersten Teil liest Lugner gerade: „Bei den Fesselspielen bin ich noch nicht.“

Party
Um 16 Uhr lässt sich Mörtel in der Lugner City von denen feiern, die ihn am meisten lieben: seinen Fans. Um 18 Uhr steigt eine Mitarbeiter-Party. Lugner: „Hoffentlich ist Anastasia dabei …“

Lugners Babywunsch: Das sagt die Society

"Richard ist jetzt 80 Jahre alt … man sollte sein Kind grundsätzlich schon begleiten können. Wenn es maturiert, wäre er rüstige 100! Richard ist ein potenter Mann für sein Alter, aber auch Anastasia muss mal mit sich ins Reine kommen und gesund werden. So ein Kind erfordert Energie, Zeit und Kraft."

"Das ist doch nur ein Medien-Gag, der will nur wieder in der Zeitung stehen. Aber wenn’s ihm und ihr Freude macht, dann sollen sie es machen."

"Das ist völliger Nonsens. Der Richard ist zu alt und die Anastasia zu krank. Ich lehne so was völlig ab. Das Kind hat ja seinen Vater auch nicht mehr lang."

"Da bleibt mir die Sprache weg. Selbst wenn es biologisch möglich wäre, ist es verantwortungslos sondergleichen. Für ein Kind muss man auch sorgen und die Verantwortung tragen können! Überlegt er nicht, was er dem Kind da für die Zukunft antut? Das ist grobe Fahrlässigkeit."

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