Jeder gegen jeden

Udo: Streit um Erbe eskaliert

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Udos Millionenvermögen ist weiter blockiert. Der Gerichtsstreit der Erben dauert an.

Über 500 Tage sind seit dem Tod von Udo ­Jürgens vergangen, doch der Streit um das Erbe des Künstlers ist noch immer nicht beigelegt. Im Gegenteil.

Weil sich die Erben durch Klagen gegenseitig blockieren, ist vom Millionenvermögen des Sängers – 52 Millionen Euro plus Immobilien plus die Rechte an seinen Liedern – noch kein Cent ausbezahlt. Im Testament bedacht wurden:

  • Udos eheliche Kinder John und Jenny als Haupterben,
  • die unehelichen Töchter Sonja und Gloria,
  • seine letzte Lebensgefährtin Michaela Moritz,
  • Udos Bruder Manfred Bockelmann und Bandleader Pepe Lienhard sowie
  • die Udo-Jürgens-Stiftung mit eineinhalb Millionen Schweizer Franken.

 

Am Erbstreit verdienen derzeit nur die Anwälte

Stiftung. Um genau diese geht es bei der jüngsten Eskalation des Streits. Wie die Bunte berichtet, wollen Udos Kinder John und Jenny die Erbberechtigung der Stiftung gerichtlich bekämpfen.

Bei der Stiftung handelt es sich um ein Waisenhaus in der Ukraine, das sehbehinderten Kindern hilft, die an den Folgen des Super-GAUs von Tschernobyl (1986) leiden. Dieses Waisenhaus war Udo Jürgens immer ein großes Anliegen. Er hat ihm sogar ein Lied gewidmet. Jürgens hatte auch testamentarisch verfügt, dass gegen seinen Letzten Willen nicht vorgegangen werden dürfe. Dennoch, behauptet die Bunte, wird er von John und Jenny bekämpft.

Sicher ist: Der Erbstreit geht weiter, die Auszahlung bleibt blockiert. Davon profitieren nur die Anwälte, die bisher bereits einen sechsstelligen Betrag kassiert haben.

Sabrina Burda, die Mutter von Udos Wiener Tochter Gloria, gibt sich im Freundeskreis entsetzt: „Gloria würde so etwas nie tun!"

Jeder gegen jeden bei Familie Jürgens

Seit dem plötzlichen Tod von Udo Jürgens gibt es zwischen den Erben nur noch Misstöne.

Hier die Chronologie der Geschehnisse.

  • 21. Dezember 2014: Plötzlicher Tod von Udo Jürgens in Zürich.
  • 23. Dezember 2014: Feuerbestattung, ohne seine Tochter Gloria Burda.
  • Mitte Januar 2015: Tes­tament: Udos ehelicher Sohn John, seine eheliche Tochter Jenny und seine ­Lebensgefährtin Michaela Moritz werden als Erben genannt. Seine beiden unehelichen Töchter Sonja und Gloria nur als Vermächtnisnehmer.
  • Anfang Mai 2015: Udos ­uneheliche Tochter Gloria Burda beantragt uneingeschränkte Akteneinsicht, Einsicht in die Patientenverfügungen sowie in alle Kontenbewegungen der letzten Jahre. Sohn John und Tochter Jenny wollen das verhindern. Der Streit eskaliert vor Gericht.
  • Mitte Mai 2016: Urteil: 
Das Obergericht in Zürich weist alle Forderungen von Gloria Burda zurück. Ihr wird aber ihr Pflichtanteil zugesprochen, der 8,2 Millionen Euro beträgt. Zusätzlich weitere 1,6 Prozent aus Rechten an Liedern. Doch jetzt blockieren John und Jenny.
  • Gestern: Wenigstens eine Einigung über die Rechte der Songs: Udos ehemaliger Manager Freddy Burger schloss einen Exklusivvertrag mit Sony Music ab.


Video zum Thema: Familie & Freunde erinnern sich an ihren Udo
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