Müssen Amalgam-Füllungen raus?

"Konsument"-Test

Müssen Amalgam-Füllungen raus?

Amalgam als Füllmaterial für Zähne ist wegen seines Quecksilberanteils ins Gerede gekommen. Wissenschaftlich belegt ist ein Zusammenhang von Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit oder Depressionen mit dem Schwermetall nicht. Kritiker raten trotzdem häufig zu einer "Sanierung", Patienten sind verunsichert. Das Magazin "Konsument" hat die Amalgamberatung von 15 Wiener Zahnärzten getestet und warnt vor unnötigen "Tauschgeschäften". Die Untersuchung habe überdies teilweise erhebliche Diagnosemängel zutage gefördert.

Von "Konsument" getestet
Zwei Testpersonen mit vier bzw. fünf behandlungsbedürftigen Zähnen suchten jeweils 15 laut "Konsument" zufällig ausgesuchte Wiener Zahnärzte auf. Der Zustand des Gebisses der Tester war zuvor von in einem Expertengutachten festgehalten worden. Beide erkundigten sich über die Möglichkeiten bzw. die Notwendigkeit, die alten Füllungen auszutauschen.

Amalgamfüllungen
"Wie unser Test zeigt, werden defekte Zähne und Füllungen häufig nicht erkannt", kritisierten die Konsumentenschützer: Kein einziger Zahnarzt habe alle im Gutachten identifizierten Schädigungen ausgemacht. Die verblüffende Bandbreite der Diagnosen reichte von "alles in Ordnung" bis hin zur Empfehlung einer Komplettsanierung. Mehrere Zahnärzte rieten zum Tausch aller Amalgamfüllungen, selbst wenn dies vom Patienten nicht explizit gewünscht wurde. Immerhin klärte ein Großteil der Mediziner über die Vor- und Nachteile der Materialien sowie über die Kosten auf.

Insgesamt sieben der 15 getesteten Zahnärzte schnitten "gut" ab. Zwei Kollegen wurden als "durchschnittlich" beurteilt. Vier Zahnärzte erhielten nur ein "weniger zufriedenstellend", bei zwei weiteren sei der Test "nicht zufriedenstellend" verlaufen.

Zweitmeinung einholen!
Intakte Amalgamfüllungen müssen aus medizinischer Sicht nicht getauscht werden. Der "Konsument" wies darauf hin, dass die mit Abstand höchste Quecksilberbelastung beim Legen und beim Entfernen der Füllungen auftritt. Nur wenn Amalgam aus medizinischen Gründen nicht verwendet werden darf, übernehmen die Krankenkassen die Kosten auch im Seitenzahlbereich. Sonst wird lediglich ein Zuschuss in Höhe von 80 Prozent jenes Tarifes gewährt, der für die entsprechende Zahlfüllung aus Amalgam oder Zement vorgesehen ist. "Wenn Ihr Zahnarzt zu einer Komplettsanierung rät, sollten Sie unbedingt eine Zweitmeinung einholen", empfehlen die Konsumentenschützer.

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