Lifestyle

So wird der Umtausch kein Reinfall

Teilen

Zweite Chance für das Christkind: Was Sie beim Schenken beachten sollten.

Hat das Christkind danebengegriffen? Damit es im Fall des Falles zu keinen unliebsamen Überraschungen beim Umtauschen oder beim Einlösen von Gutscheinen kommt, gibt die AK den Weihnachtsshoppern Tipps. Wer sein Geschenk online kauft, sollte einen Blick auf Geschäftsbedingungen, Versandspesen und Rücktrittsrecht werfen.

Kein gesetzliches Umtauschrecht
Bücher, DVDs oder eine Winterjacke - das Christkind hat sich geirrt? "Beim Umtausch gilt: Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht. Der Umtausch ist freiwillig", sagt AK Konsumentenschützerin Jutta Repl. "Der Umtausch muss ausdrücklich vereinbart werden. Weihnachtseinkäufer sollen den Umtausch am besten auf der Rechnung vermerken lassen." Der Händler kann auch einen Umtausch von sich aus einräumen. Solche Zusagen sind dann schon vorgedruckt auf der Rechnung. "Wer etwas umtauscht, kann sich zumeist etwas Anderes aussuchen. Geld gibt es aber nicht zurück", so Repl. Falls Konsumenten nichts finden, erhalten sie einen Gutschein.

Kein Bargeld für Gutscheine
Apropos Gutscheine: Gutscheine können nicht gegen Bargeld eingelöst werden. Ist das Produkt günstiger als der Gutschein wert ist, bekommt man für den Rest meist einen neuerlichen Gutschein. Gutscheine sind zumeist befristet. Sie sind in dieser Frist einzulösen. Fehlt eine Befristung, sind sie 30 Jahre lang gültig. "Geht ein Unternehmen pleite, kann ein gültiger Gutschein auch wertlos werden", weiß Repl.

Ist der DVD-Recorder defekt? Bei kaputten Produkten gibt es einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Bewegliche Waren (etwa Möbel oder TV) muss der Händler bis zu zwei Jahre nach dem Kauf kostenlos reparieren oder umtauschen, letztlich den Preis dafür mindern oder das Geld zurückgeben. "Das Recht steht dem Konsumenten zu. Das kann er vom Händler verlangen", betont Repl. Daher: Immer die Rechnung aufheben. Damit kann leicht bewiesen werden, wann und wo die Ware gekauft wurde.

Online kaufen
Geschenke per Mausklick werden immer beliebter. "Bestellen Sie das erste Mal bei einem Ihnen unbekannten Händler, schauen Sie genau auf die Geschäftsbedingungen und Firmenangaben wie Name, Adresse, Mail, Telefonnummer", rät Repl. Ein Blick auf die Watchlist des Internet-Ombudsmannes kann nicht schaden (www.ombudsmann.at). "Konsumenten sollten mögliche Zusatzkosten nicht außer Acht lassen, etwa Versandspesen", sagt Repl. "Sie können den Preis ganz schön in die Höhe treiben." Bei Online-Käufen gibt es ein Rücktrittsrecht bis zu sieben Werktage (Samstag nicht mitgezählt) ab Vertragsabschluss. Es gibt Ausnahmen - etwa bei entsiegelten CDs und DVDs oder bei Tickets gibt es kein Rücktrittsrecht. Werden Konsumenten über das Rücktrittsrecht nicht ordentlich informiert, verlängert sich die Frist auf bis zu drei Monate.
 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.