4.144 Sanierer holen sich Staats-Förderung

4.144 Sanierer holen sich Staats-Förderung

Auf Österreichs private Bauherren ist Verlass. In nur vier Wochen haben beachtliche 4.144 Privathaushalte um eine staatliche Förderung von Maßnahmen zur thermischen Sanierung eingereicht und holen sich pro Projekt Förderungsgelder von bis zu 5.000 Euro.

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(c) Getty Images


Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner: „Insgesamt werden durch die 100 Millionen an staatlichem Fördergeld für die thermische Sanierung Bau-Investitionen von über 650 Millionen Euro ausgelöst und bis zu 10.000 Arbeitsplätze in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gesichert.“ Und Umweltminister Niki Berlakovich freut sich auf die nicht unerheblichen Auswirkungen auf Österreichs CO2-Bilanz. Berlakovich: „Insgesamt werden durch die durch diese Förderungsmaßnahmen ausgelösten Sanierungsinvestitionen rund 5,3 Millionen Tonnen CO2 eingespart. Das entspricht rund 800 Millionen Litern Öl. Damit ist die Aktion thermische Sanierung extrem wichtig für den Klimaschutz.“

Einreichung bei Bausparkassen

Ein Grund für den großen Erfolg des staatlichen Sanierungspakets ist sicherlich die einfache und unbürokratische Abwicklung über die heimischen Bausparkassen. In deren Filialen sowie in allen Zweigstellen der heimischen Banken können Privatpersonen ihre Förderanträge abholen und auch wieder einreichen. Die Abwicklung mit der ­Bundesbank Kommunalkredit erledigen dann die Bausparkassen-Profis. Berlakovich: „Damit haben wir den Förderwerbern einen einfachen Weg angeboten, sich möglichst schnell die notwendigen Unterlagen besorgen zu können und die Einreichung möglichst unbürokratisch abzuwickeln.“

"Prämie auf keinen Fall entgehen lassen"

Doch noch sind rund die Hälfte der Fördermittel frei und warten auf entsprechende Einreichungen. Wer sich also heuer noch zu einer thermischen Sanierung seines Einfamilienhauses entschließt, sollte sich die staatliche Prämie auf keinen Fall entgehen lassen. Folgende Voraussetzungen müssen für eine Bewilligung erfüllt werden: Die Sanierung muss die Reduktion des Heizwärmebedarfs auf maximal 75 Kilowattstunden pro Quadratmeter bewirken und der Bedarf muss nach der Sanierung mindestens 50 Prozent geringer sein als vorher.

Was gefördert wird

Gefördert werden die Dämmung der Außenwände, die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches, die Dämmung der untersten Kellergeschossdecke bzw. des Kellerbodens, die Sanierung oder der Austausch von Fenstern und Außentüren, die Einbindung einer thermischen Solaranlage in das bestehende Heizsystem (wenn die eingesetzten Kollektoren entsprechend der „Solar-Keymark-Richtlinie“ geprüft worden sind), der Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte mit maximaler Nennleistung von 50 Kilowatt (passende Kesseltypen finden Ansucher unter www.public-consulting.at), der Einbau von Wärmepumpen, deren Jahresarbeitszahl mindestens 4,0 beträgt und der Umstieg auf Erdgas-Brennwertkessel mit maximaler Vorlauftemperatur von 40°C.
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