27. Oktober 2006 16:22
Entscheidung im Rechtstsreit um 100.000 Euro Schadenersatz wegen der Verwendung eines Fotos von Oskar Lafontaine in einem Werbemotiv des Autovermieters Sixt. Der Ex-SPD-Chef und derzeitiger Fraktionschef der Linkspartei in Deutschland hatte Sixt vor sieben Jahren auf diese Summe geklagt. Am Donnerstag, 26. Oktober, wies der Deutsche Bundesgerichtshof die Klage Lofontaines in letzter Instanz ab. Lafontaine muss nun auch die Kosten des Verfahrens tragen.
Im Mittelpunkt des Rechtsstreites stand Lafontaines Persönlichkeitsrechte, denn kurz nachdem Lafontaine im März 1999 als Finanzminister zurückgetreten war, erschienen in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (F.A.Z.) und der "Welt" Anzeigen für Sixt, die das damalige Bundeskabinett von Gerhard Schröder (SPD) zeigten. Auf einem der 16 Porträt-Fotos war auch Lafontaine zu sehen. Allerdings war das Bild durchgestrichen, und der Anzeigen-Text verkündete: "Sixt verleast auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit."
Vorbild Boris Becker
Lafontaine klagte, machte jedoch keine Verletzung seines ideellen Persönlichkeitsrechts geltend, sondern verlangte ausschließlich eine finanzielle Entschädigung für die werbliche Nutzung seines Bildes. Das Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg sprachen ihm zunächst 100.000 Euro zu. Mit der Anzeige sei das Recht am eigenen Bild verletzt worden, hieß es in den Urteilen, weshalb Sixt zur Zahlung einer fiktiven Lizenz verpflichtet sei. Dabei orientierten sich die Vorinstanzen an einer Boris Becker zugesprochenen Entschädigung für die werbliche Verwendung seines Bildes.
Sixt ging in Revision und bekam nun vor dem Bundesgerichtshof recht, der die früheren Urteile aufhob und die Klage von Lafontaine abwies.
"Unsere Auffassung, dass Politiker nicht mit Showstars gleichzusetzen sind, wurde vom Gericht bestätigt. Es war mir ein persönliches Bedürfnis, diesen Rechtsstreit gegen Herrn Lafontaine, der bereits als Bundesfinanzminister versagt hat und weiterhin Wasser predigt, aber Wein trinkt, durchzukämpfen", kommentiert Unternehmens-Chef Erich Six das Urtzeil. Zugleich betont Sixt, dass er diesem Zusammenhang, durchaus bereit war, vergleichsweise 70.000 Euro als Spende zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland zu zahlen, doch habe Oskar Lafontaine dies Vergleichsangebot ausgeschlagen und stattdessen eine Zahlung an eine gemeinnützige Organisation seiner Frau, die sich gegen die Beschneidung von Mädchen und Frauen wendet, gefordert.