Rechtsanwälte bremsen bei Vorratsdatenspeicherung

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Bei der bevorstehenden Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung (von Telefon- und Internetverbindungen) verlangen die Rechtsanwälte, es bei der "minimalsten Variante" zu belassen. Konkret heiße das eine möglichst kurze Speicherdauer sowie einen Zugriff auf Daten einzig bei schweren Straftaten und konkretem Tatverdacht, erklärten die Rechtsanwälte zum Abschluss des Anwaltstages.

Zudem dürfte die Speicherung ausschließlich Daten betreffen, die sich auf den konkreten Tatverdacht bezögen - das alles selbstverständlich nur mit richterlichem Beschluss. Ferner verlangen die Rechtsanwälte eine Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes. "Ein Mehr an Rechtsstaatlichkeit sollte ursprünglich das Ziel des Sicherheitspolizeigesetzes sein, dies klingt angesichts seiner heutigen Ausformung schon fast zynisch", meinte der Präsident des Rechtsanwaltkammer-Tages Gerhard Benn-Ibler.

Für die Novellierung haben die Anwälte einige Grundprinzipien festgelegt. Bereits bestehende Überwachungsmaßnahmen müssten auf deren Sinnhaftigkeit und Effektivität hin evaluiert und dürften nicht ohne konkreten Verdacht eingesetzt werden. Derzeit gebe es keinen Hinweis, dass Maßnahmen wie flächendeckende Videoüberwachung, Datenspeicherung etc. zu einer Verbesserung der Sicherheit führten. Zudem dürfe es in Gesetzen keine interpretierbaren Formulierungen geben. Stattdessen müssten konkrete Voraussetzungen für den Einsatz von Überwachungsmaßnahmen präzise festgeschrieben werden.

Schließlich wird noch verlangt, dass überwachte Personen nachträglich verständigt werden, um ihre Rechte wahren zu können. Das derzeitige Rechtsschutzdefizit bei Handyortung und Videoüberwachung müsse behoben werden.

Zeger: "Öffnen Büchse der Pandora"

Die ARGE Daten hat unterdessen heftige Kritik am Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung geübt. Eine grundrechtskonforme Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung sei trotz der Mitwirkung des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte unmöglich, erklärte Vereinsobmann Hans Zeger im Gespräch mit der APA. Stattdessen öffne man "die Büchse der Pandora": "Der Druck wird extrem hoch, die Daten auch für andere Zwecke offenzulegen."

"Mit dieser Richtlinie hat man ein ganz wesentliches Grundprinzip unserer Gesellschaft verlassen - unbeobachtet leben zu können, so lange man sich nichts zuschulden kommen lässt", sagte Zeger. Dieses Prinzip habe Verfassungsrang und sei auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert, deshalb sei eine grundrechtskonforme Umsetzung der von der EU verlangten Vorratsdatenspeicherung auch "ganz klar" nicht möglich.

Abgesehen vom "grundsätzlichen Problem, dass jeder unter Generalverdacht" gestellt werde, zweifelt Zeger am Sinn der geplanten sechsmonatigen Speicherung von Telefon- und Internetdaten: "Der, der weiß, dass er etwas zu verbergen hat, hat trotzdem eine Unzahl an Möglichkeiten, seine Spuren zu verwischen."

Der Experte fürchtet außerdem, dass es nicht beim eigentlichen Zweck - der Ermittlung bei schweren Straftaten - bleiben wird: "Wenn die Daten einmal da sind, wird die Begehrlichkeit wachsen." Schon jetzt gebe es entsprechende Anfragen, etwa ob ein Verursacher eines Autounfalls zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes telefoniert hat. "Jetzt kann man sagen, die Daten gibt es nicht", mit der Vorratsdatenspeicherung werde aber der Druck "extrem hoch, die Daten auch für andere Zwecke offenzulegen".

Hinzu komme, dass es in Österreich vor Gericht keine Verbote zur Beweisverwertung gebe. Beschaffe sich also jemand im Zuge eines Zivilprozesses entsprechende Daten "auf dubiosem Weg", würden diese trotzdem vor Gericht anerkannt. "Wir öffnen die Büchse der Pandora", warnt Zeger.

Österreich solle ein "grundrechtliches Vorbild" sein und es auf die bereits beim EuGH eingebrachte Klage der EU-Kommission wegen Nicht-Umsetzung der Richtlinie ankommen lassen. Der Idealfall wäre für Zeger, wenn die Vorratsdatenspeicherung als Ergebnis überhaupt nicht eingeführt werden müsste. Allerdings gibt es auch eine Alternative, mit der sich die ARGE Daten durchaus zufriedengeben würde: Im US-amerikanischen Modell dürften Daten in konkreten Fällen flächendeckend über einen bestimmten Zeitraum gesammelt werden - jedoch nicht "von vornherein".

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