Jetzt droht Klage

EU-Beamte bekommen 1,85 % mehr Gehalt

Teilen

Der Sparkurs setzte sich damit vorläufig durch. Die Erhöhung gilt auch für Europaabgeordnete, Kommissare, Richter und den Ratspräsidenten.

Im Streit um die Erhöhung der Gehälter für die EU-Bediensteten haben sich vorerst jene Staaten durchgesetzt, die eine Reduktion gegenüber der von der EU-Kommission geforderten Erhöhung um 3,7 % verlangt haben. Wie am Freitag aus Ratskreisen in Brüssel verlautete, einigten sich die Vertreter der 27 EU-Staaten auf eine Erhöhung der Gehälter um 1,85 %. Sie gilt für 2010 und rückwirkend ab Juli diesen Jahres. Die EU-Kommission habe angekündigt, gegen den Beschluss der Staaten beim Europäischen Gerichtshof zu klagen, hieß es in diplomatischen Kreisen.

Österreich stimmt zu

Die Entscheidung der Staaten über den Gehalt der EU-Bediensteten fiel den Angaben zufolge einstimmig mit einigen Enthaltungen. Österreich habe dafür gestimmt, hieß es. Formal muss die von den EU-Botschaftern am Freitag erzielte Einigung noch von einem EU-Ministerrat oder im schriftlichen Umlaufverfahren angenommen werden. Die Erhöhung um 1,85 % gilt für alle EU-Beamte sowie auch für Europaabgeordnete, Kommissare, EU-Richter und den ständigen Ratspräsidenten, die aus dem EU-Haushalt bezahlt werden.

Die Gewerkschaften der EU-Bediensteten hatten mit Streiks gedroht, sollte der EU-Ministerrat dem Vorschlag der EU-Kommission anhand einer fixen Berechnungsmethode nicht zustimmen. Mehrere EU-Staaten, darunter Österreich, hatten argumentiert, eine Erhöhung um 3,7 % wäre in Zeiten der Krise nicht angebracht. Demgegenüber erklärten EU-Kommission und Gewerkschaften, die Anpassung der Gehälter der EU-Bediensteten hinke den nationalen Beamtengehältern um ein Jahr nach.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.