Ex-Chef im Visier

Scharfe RH-Kritik an ÖBB-Geschäft

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Vorstand und Aufsichtsrat sind im Visier der Behörde, nachdem der Deal mit der Deutscher Bank "eigenmächtig abgeschlossen" wurde.

Der Rechnungshof hat scharfe Kritik an den 2005 eingegangenen Spekulationsgeschäften der ÖBB mit der Deutschen Bank geübt. Das Finanzgeschäft sei "von der Organisationseinheit Corporate Treasury der Österreichischen Bundesbahnen-Holding AG eigenmächtig und unter Verstoß gegen bestehende Regelungen abgeschlossen worden", heißt es in einem veröffentlichten Bericht, der auf einem Prüfantrag der Grünen von Juni 2008 beruht. Der Rechnungshof nimmt insbesondere den damaligen Vorstand und Aufsichtsrat ins Visier.

Verluste erhöht

Ab Mitte 2006 seien rund zwei Jahre lang im Vorstand und Aufsichtsrat der ÖBB Holding "keine zielgerichteten Entscheidungen bezüglich einer Sanierung bzw. eines Verkaufs des Hybrid-CDO2" (derivatives Finanzgeschäft, Anm.) getroffen worden. "Dadurch entging den ÖBB-Gesellschaften vor dem Hintergrund einer sich seit Anfang des Jahres 2007 kontinuierlich verschärfenden Finanzkrise die Chance, bereits Ende Februar 2008 mit rd. 292 Mill. Euro geringeren Verlusten aus dem Vertrag auszusteigen, als dies im Dezember 2008 möglich gewesen wäre."

Kritik an Aufsichtsräten

Weiters werden die Aufsichtsräte kritisiert: Die Aufsichtsräte der betroffenen Gesellschaften hätten es unterlassen, allfällige, für die drohenden bzw. schon eingetretenen finanziellen Nachteile maßgebliche Sorgfaltspflichtverletzungen von Vorstandsmitgliedern und daraus resultierende Haftungsansprüche umfassend zu untersuchen.

Das Spekulationsgeschäft wurde im Jänner 2010 gegen Einmalzahlung der ÖBB an die Deutsche Bank in Höhe von 295 Mio. Euro vorzeitig beendet. Im April 2008 waren der damalige ÖBB-Chef Martin Huber sowie der Finanzvorstand der Holding, Erich Söllinger, zurückgetreten. Bei einem Volumen von 612,9 Mio. Euro hatte im schlimmsten Fall ein Totalverlust gedroht, als maximale Prämie bis 2015 wären 36,9 Mio. Euro zu lukrieren gewesen.

Ex-Chef im Visier

Der Rechnungshof (RH) nimmt in seinem Bericht zu den ÖBB-Spekulationsgeschäften den damaligen Holding-Vorstand sowie insbesondere den Vorstandsvorsitzenden Martin Huber ins Visier. Huber und Erich Söllinger waren im April 2008 in Folge der umstrittenen Deals mit der Deutschen Bank zurückgetreten. Der Vorstand habe den Aufsichtsrat trotz Analysen über den Risikogehalt der Finanztransaktion unvollständig und unrichtig informiert. "Nach Ansicht des RH war damit der Tatbestand des Paragraf 255 Abs. 1 Z 5 Aktiengesetz erfüllt; es lag somit der Verdacht einer strafbaren Handlung durch die Vorstandsmitglieder der ÖBB-Holding AG vor", heißt es im heute veröffentlichten Bericht.

Der Bericht des Holding-Vorstands an den Aufsichtsrat habe nämlich keine Informationen über das eigentliche Zustandekommen des derivativen Finanzinstruments, seine Ausgestaltung, die spezifischen Risiken und die Nachverhandlungen enthalten - obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits Analysen über den Risikogehalt durchgeführt worden waren sowie dem Vorstand bekannt war, dass das derivative Finanzinstrument als "bahnfremdes Geschäft" nicht hätte abgeschlossen werden dürfen. Dadurch gab der Vorstand in seinem Bericht an den Aufsichtsrat erhebliche Umstände der Gesellschaft unvollständig und unrichtig wieder, kritisiert der RH.

Großzügige Abgeltung

Die finanzielle Regelung beim Rücktritt von Huber wird vom Rechnungshof ebenfalls scharf kritisiert. Huber habe "eine überaus großzügige Abgeltung" erhalten, die Höhe der Ansprüche lag bei rund 1,29 Mill. Euro. Darin sei auch ein "Erfolgshonorar" von rund 357.000 Euro enthalten - für den Fall, dass sich das Spekulationsgeschäft positiv entwickle. "Obwohl der Beratungsinhalt des Konsulentenvertrags nicht definiert war und die Gesellschaft keine Beratungsleistung in Anspruch nahm, hatte die Gesellschaft nach einem gerichtlichen Vergleich Honorarkosten von 306.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) zu tragen". Huber habe seine Rechte und Pflichten aus dem Konsulentenvertrag noch dazu an eine ihm gehörende Gesellschaft abgetreten, "wodurch sich ihm steuerliche Optimierungsmöglichkeiten eröffneten."

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