Copyright

Beatles-Songrechte: McCartney klagt

Teilen

Er beruft sich auch auf die amerikanische Urheberrechtsregelung.

Paul McCartney (74) hat in New York Klage gegen den Musikverlag Sony/ATV eingereicht, um Rechte an legendären Hits der Beatles wiederzuerlangen. Dies berichteten mehrere Medien am Mittwoch. Der Sänger und Songschreiber, der viele Lieder der Beatles verfasste, will nach Medieninformationen das Copyright für Songs zurückbekommen, welche er zwischen 1962 und 1971 mit Bandkollege John Lennon schrieb.

Die Rechte unter anderem für "Hey Jude", "Yesterday" und "Let It Be" hatte er damals an verschiedene Musikverlage verkauft. Sie gehörten zu einem umfangreichen Lieder-Katalog, den Michael Jackson in den 80er Jahren erwarb und später in das Joint Venture Sony/ATV überführte, an dem der Popstar die Hälfte der Anteile hielt. Nach Jacksons Tod verkauften seine Erben diese Anteile an Sony.

Laut Medien gehen McCartneys Anwälte davon aus, dass er die Rechte gemäß einer amerikanischen Urheberrechtsregelung ohnehin ab dem Jahr 2018 zurückerhält. Er könne sich jedoch nicht sicher sein, dass das ohne Rechtsstreit passiere. Gerade erst im vergangenen Jahr hatte die britische Band Duran Duran einen ähnlichen Prozess um die Rechte an eigenen Songs gegen Sony/ATV verloren.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.