Skurriles Asylgesetz

Sozialhilfe und Jobs nur für Straftäter

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Gesetzestreue Asylwerber haben keine Chance, Straftäter schon.

Asylwerber dürfen in ÖSTERREICH so gut wie gar nicht arbeiten – und haben auch keine Chance auf Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Ein Ministeriums-Insider machte ÖSTERREICH auf folgende Skurrilität aufmerksam:

Ein Jahr Gefängnis nötig
Ein Straftäter, der um Asyl ansuchte, wird zu einer Gefängnisstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt. Der Mann arbeitet im Gefängnis und erwirbt dort Arbeitslosenversicherungszeiten. Schafft er mehr als 52 Wochen, hat er nach der Entlassung Anspruch auf Arbeitslosengeld und später auf Notstandshilfe.

Bei heimischen Gefängnisinsassen ist das gewollt – ausländische Straftäter sollten nach der Entlassung indes abgeschoben werden. Geht nur meistens nicht: Entweder das Heimatland nimmt sie nicht, oft droht ihnen auch die Todesstrafe. Sie bleiben deshalb und bekommen Arbeitslosenunterstützung und Notstandshilfe. Da sie bestenfalls als Saisonniers arbeiten dürfen, kann ihnen das Arbeitsmarktservice diese Leistungen auch nicht so leicht sperren.

Einsatz als Erntehelfer
AMS-Chef Johannes Kopf: „Wir kennen das Problem und versuchen, diese Leute als Erntehelfer einzusetzen, damit sie uns nicht noch Geld kosten.“ Für brave Asylwerber kann das AMS da nichts tun.

Während Kopf von „einigen Fällen“ spricht, nennt der Insider eine Zahl von „mehreren Hundert“.

Wirtschaftskammer-Experte Martin Gleitsmann kennt das Problem auch. Seine Lösung: Asylwerber zur Arbeit zuzulassen, dann hätte das AMS eine bessere Handhabe, den Straftätern Leistungen zu streichen.

Das lehnt Kopf ab: „Dann wäre das Asyl ein einfacher Zugang zu unserem Arbeitsmarkt.“ Denn bekommt man derzeit offenbar leichter, wenn man straffällig wird.

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