Clemens Jabloner

VwGH-Präsident findet Asylgericht nicht optimal

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Clemens Jabloner kritisiert, dass Asylwerber das Verwaltungsgericht nicht mehr anrufen können - dass ihnen also diese Instanz genommen wird.

Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Clemens Jabloner, ist von den Regierungsplänen für den Asylgerichtshof "überrascht". Dass sich Asylwerber künftig überhaupt nicht mehr an sein Höchstgericht wenden dürften, ist für ihn neu: "Ich bin bisher davon ausgegangen, dass der Verwaltungsgerichtshof anrufbar bleibt, allerdings unter verengten Bedingungen".

VwGH nicht mehr anrufbar
Jabloner hätte damit gerechnet, dass dem VwGH die Ablehnung von Beschwerden in Asylverfahren erleichtert wird, dass sich die Betroffenen aber weiter an die Höchstrichter wenden dürfen. Geht es nach SPÖ und ÖVP wird den Asylwerbern dieser Weg aber künftig verwehrt. Der VwGH kann dann nur noch vom Asylgericht angerufen werden - und zwar in "Grundsatzfragen".

"Das ist nicht auf der bisherigen Linie", betont Jabloner. Trotzdem möchte er vor einer Bewertung den Gesetzesentwurf abwarten: "Ich will nicht vorzeitig urteilen, weil das so kompliziert ist, dass ich da mehr sehen muss."

Völlig neu wäre das Kappen des Instanzenzuges noch vor dem Verwaltungsgerichtshof aber nicht. Als Beispiel verweist Jabloner auf die Beamten, die sich in Disziplinarangelegenheiten ebenfalls nicht ans Höchstgericht wenden können. Oberste Instanz ist für sie eine "Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag".

Jabloner gegen Schnellschuss-Urteile
Den Plan, dem Höchstgericht für Grundsatzurteile eine Frist von sechs Monaten zu setzen, lehnt er ab: "Das gibt es bisher nicht, und das ist natürlich nichts Gutes." Grund: Die Verfahrensdauer hängt nicht unbedingt vom Gericht ab, wenn beispielsweise Akten von Botschaften im Ausland angefordert werden müssen.

Arbeitsflut
Derzeit sind beim Verwaltungsgerichtshof etwas über 4.000 unerledigte Asylverfahren anhängig. Bis zur Errichtung des Asylgerichtes könnten laut Jabloner noch einmal 2.000 dazukommen.

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