Prozess

14 Monate Haft für Rapid-Ultras-Boss

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Insgesamt gibt es 29 Schuldsprüche wegen Landfriedensbruchs.

Mit Schuldsprüchen wegen Landfriedensbruchs für sämtliche 29 Angeklagte ist am Freitag im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen die erste Tranche jener Rapid-Fans zu Ende gegangen, die sich nach Ansicht des Schöffensenats (Vorsitz: Martina Frank) am 21. Mai 2009 zusammengerottet hatten und zum Westbahnhof gezogen waren, um sich dort mit von einem Auswärtsspiel heimkehrenden Anhängern der Wiener Austria bzw. der Polizei gewalttätige Auseinandersetzungen zu liefern. Für die Rädelsführer setzte es teilweise unbedingte Freiheitsstrafen.

Schuldsprüche für Rapid-Ultras



Einer der Chefs der "Ultras Rapid" fasste 14 Monate unbedingt aus. Der 29-jährige Vorsänger wies bereits zwei einschlägige Vorstrafen aus, darunter eine zehnmonatige Bewährungsstrafe wegen Landfriedensbruchs im Zusammenhang mit Ausschreitungen nach einem Rapid-Auswärtsspiel in Kapfenberg.

Ein weiterer, ebenfalls zweifach vorbestrafter Mann, der sich auch in führender Rolle am Westbahnhof hervorgetan haben soll, bekam zehn Monate unbedingt. Die übrigen Fans wurden zu Bewährungsstrafen zwischen elf Wochen und acht Monaten verurteilt, wobei vier von ihnen aufgrund von Vormerkungen im Strafregister zusätzlich unbedingte Geldstrafen zwischen 3.420 und 4.500 Euro aufgebrummt bekamen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Fast eineinhalb Stunden dauerte die Urteilsbegründung, die einige der Rapid-Fans mit halblauten Unmutsäußerungen gegen Gericht, anwesende Journalisten und Fotografen untermalten ("Schleicht's eich aussi! Bist wo ang'rennt? Schleich di aussi!"). Für das Gericht stand fest, dass mehrere Dutzend Rapidler zum Westbahnhof gezogen waren, um eine "Racheaktion" vorzunehmen, nachdem bekanntgeworden war, dass einige Wochen zuvor ein Rapid-Fan angeblich von einem Austrianer verprügelt wurde. Der "gewalttätigen Masse" (Richterin) sei es darauf angekommen, Gewalttätigkeiten zu begehen.

Insgesamt wurden am Ende 85 Rapid-Anhänger zur Anklage gebracht, gegen die seit Anfang Oktober in drei separaten Tranchen verhandelt wurde. Ursprünglich befanden sich in der ersten, nun in erster Instanz erledigten Gruppe, 32 Angeklagte, doch drei Männer fielen während der Verhandlung krankheitsbedingt längere Zeit aus. Die drei Betroffenen wurden daraufhin in die beiden anderen Gruppen "integriert". Diese werden auch noch im Jänner ihre Urteile erhalten.

Die Senatsvorsitzende schloss aus, dass sich unter den Angeklagten Personen befanden, "die als bloße Schaulustige am Westbahnhof waren". Es sei keinem einzigen nur darum gegangen, "sich aufzustellen und Fan-Gesänge anzustimmen. Sie hatten Gewalttaten in Form von Körperverletzungen und Sachbeschädigungen vor".

Während einige Mistkübel und Bierflaschen gegen Polizisten warfen, die eine Sperrkette gebildet hatten, um ein Aufeinandertreffen der Rapidler und Austrianer zu verhindern, und damit zusätzlich zum Landfriedensbruch wegen Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt wurden, wurde einem jungen Mann sein Gürtel zum Verhängnis. Er habe sich diesen vom Bund gezogen und mit der Gürtelschnalle in Richtung Polizei "gepeitscht", was das Gericht ebenfalls als versuchte Körperverletzung wertete.

 
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