Körperverletzung

21-Jähriger zu 4 Jahren Haft verurteilt

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Er hatte im Sommer des vorigen Jahres auf einen Bekannten geschossen.

Wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung ist ein 21-Jähriger am Mittwochabend im Grazer Straflandesgericht zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte im Sommer des vorigen Jahres auf einen Bekannten geschossen. Dieser wurde dabei an der Hüfte verletzt. Der Angeklagte erklärte, er sei betrunken und im Drogenrausch gewesen, daher habe sich der Schuss zufällig gelöst. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte, der mittlerweile österreichischer Staatsbürger ist, stammt aus der Dominikanischen Republik und hat bereits sechs Vorstrafen. Im August vorigen Jahres war der 21-Jährige die ganze Nacht in einem Lokal gewesen und hat nach eigenen Angaben 20 kleine Bier (0,3 Liter) getrunken. Außerdem rauchte er einige Joints und konsumierte Kokain. Dann zeigte er einem Bekannten eine Schusswaffe. Er hielt sie ihm an die linke Körperseite und fragte, ob er abdrücken solle. Das Opfer sagte daraufhin zu ihm: "Irgendwann werde ich sowieso sterben, wenn Du schießen willst, schieß'".

Ob sich der Schuss dann von selbst gelöst hatte oder ob der Beschuldigte abgedrückt hat, darüber gab es verschiedene Meinungen. "Er hat abgedrückt, nachdem er den Mordvorsatz spontan gefasst hatte", so Staatsanwältin Gudrun Pichler, die den Vorfall als Mordversuch angeklagt hatte. Der Verteidiger meinte dagegen, die Waffe sei "technisch extrem veraltert", es sei daher sehr wahrscheinlich, dass sich der Schuss von selbst gelöst hatte. Die Kugel blieb im Beckenknochen des Opfers stecken und verursachte keine bleibenden Schäden.

Der Angeklagte gab an, er könne sich an den Schuss nicht mehr erinnern. "Es ist komisch, Sie wissen alles, nur von dem Schuss wissen Sie nichts", meinte Richter Christoph Lichtenberg. "Weil alles so schnell gegangen ist", so der 21-Jährige. Zur Polizei soll er gesagt haben: "Wer zuerst schießt, überlebt. Das ist bei uns zu Hause so."

Bei den Gutachten ging es zunächst um den Alkoholkonsum des jungen Mannes. Seine Angaben wurde vom Sachverständigen für möglich gehalten. Unmöglich sei dagegen, so der Gerichtsmediziner, dass der Angeklagte ein Gramm Kokain zu sich genommen hatte, wie er bei seiner Einvernahme ausgesagt hatte. Der psychiatrische Sachverständige bescheinigte dem Beschuldigten eine "kombinierte Persönlichkeitsstörung", die sich unter anderem in der "erheblichen Neigung, unerwartet und ohne Rücksicht auf Konsequenzen zu handeln", zeigt. Trotzdem sei der 21-Jährige zurechnungsfähig gewesen, so der Gutachter.

Die Geschworenen entschieden, dass es kein versuchter Mord sondern absichtliche schwere Körperverletzung war. Der Angeklagte war bei der Tat noch keine 21 Jahre alt und kam daher mit einer milderen Strafe davon. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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