10. März 2010 19:15
Wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung ist ein 21-Jähriger am
Mittwochabend im Grazer Straflandesgericht zu vier Jahren Haft verurteilt
worden. Er hatte im Sommer des vorigen Jahres auf einen Bekannten
geschossen. Dieser wurde dabei an der Hüfte verletzt. Der Angeklagte
erklärte, er sei betrunken und im Drogenrausch gewesen, daher habe sich der
Schuss zufällig gelöst. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Beschuldigte, der mittlerweile österreichischer Staatsbürger ist, stammt
aus der Dominikanischen Republik und hat bereits sechs Vorstrafen. Im August
vorigen Jahres war der 21-Jährige die ganze Nacht in einem Lokal gewesen und
hat nach eigenen Angaben 20 kleine Bier (0,3 Liter) getrunken. Außerdem
rauchte er einige Joints und konsumierte Kokain. Dann zeigte er einem
Bekannten eine Schusswaffe. Er hielt sie ihm an die linke Körperseite und
fragte, ob er abdrücken solle. Das Opfer sagte daraufhin zu ihm: "Irgendwann
werde ich sowieso sterben, wenn Du schießen willst, schieß'".
Ob sich der Schuss dann von selbst gelöst hatte oder ob der Beschuldigte
abgedrückt hat, darüber gab es verschiedene Meinungen. "Er hat abgedrückt,
nachdem er den Mordvorsatz spontan gefasst hatte", so Staatsanwältin Gudrun
Pichler, die den Vorfall als Mordversuch angeklagt hatte. Der Verteidiger
meinte dagegen, die Waffe sei "technisch extrem veraltert", es sei daher
sehr wahrscheinlich, dass sich der Schuss von selbst gelöst hatte. Die Kugel
blieb im Beckenknochen des Opfers stecken und verursachte keine bleibenden
Schäden.
Der Angeklagte gab an, er könne sich an den Schuss nicht mehr erinnern. "Es
ist komisch, Sie wissen alles, nur von dem Schuss wissen Sie nichts", meinte
Richter Christoph Lichtenberg. "Weil alles so schnell gegangen ist", so der
21-Jährige. Zur Polizei soll er gesagt haben: "Wer zuerst schießt, überlebt.
Das ist bei uns zu Hause so."
Bei den Gutachten ging es zunächst um den Alkoholkonsum des jungen Mannes.
Seine Angaben wurde vom Sachverständigen für möglich gehalten. Unmöglich sei
dagegen, so der Gerichtsmediziner, dass der Angeklagte ein Gramm Kokain zu
sich genommen hatte, wie er bei seiner Einvernahme ausgesagt hatte. Der
psychiatrische Sachverständige bescheinigte dem Beschuldigten eine
"kombinierte Persönlichkeitsstörung", die sich unter anderem in der
"erheblichen Neigung, unerwartet und ohne Rücksicht auf Konsequenzen zu
handeln", zeigt. Trotzdem sei der 21-Jährige zurechnungsfähig gewesen, so
der Gutachter.
Die Geschworenen entschieden, dass es kein versuchter Mord sondern
absichtliche schwere Körperverletzung war. Der Angeklagte war bei der Tat
noch keine 21 Jahre alt und kam daher mit einer milderen Strafe davon. Das
Urteil ist nicht rechtskräftig.