Missbrauchsprozess

3-Jährige missbraucht: 11 Jahre für Stiefvater

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Kleinkind missbraucht: Elf Jahre Haft für Stiefvater, fünf für Mutter

Mit langjährigen Freiheitsstrafen ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht ein Prozess um ein im Kleinkindalter wiederholt missbrauchtes Mädchen zu Ende gegangen. Der 23 Jahre alte Stiefvater, der sich den Feststellungen des Schöffensenats zufolge vaginal und anal an der Dreijährigen vergangen hatte, wurde bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren zu insgesamt elf Jahren Haft verurteilt. Die Mutter, die ihrer Tochter den Mund zugehalten soll, wenn diese schmerzbedingt aufschrie, bekam als Beitragstäterin fünf Jahre. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Formal fasste der Mann zehn Jahre und fünf Monate als Zusatzstrafe zu einer offenen bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten aus, die er 2011 wegen Einbruchsdiebstahls erhalten hatte. Sollte ihm die Bewährungsstrafe widerrufen werden, wovon in derartigen Fällen erfahrungsgemäß auszugehen ist, hat er elf Jahre zu verbüßen.

Das Beweisverfahren habe "den Nachweis erbracht, dass das stattgefunden hat. Die Verletzungen sind objektiviert. Wir haben auch die dezidierten Aussagen des Mädchens, das den 'alten Papa' belastet. Andere Gelegenheitspersonen gibt es nicht", erklärte Richter Norbert Gerstberger in der Urteilsbegründung.

Entgegen der Anklage, die dem 23-Jährigen vorgeworfen hatte, sich bereits im ersten Lebensjahr des Opfers an diesem vergangen zu haben, schränkte das Gericht den Tatzeitraum auf Juni bis September 2008 ein. Auf Initiative des Jugendamts waren das Mädchen und ihre zwei Jahre ältere Halbschwester zu diesem Zeitpunkt den Eltern abgenommen worden. Im November 2008 wurden die Kinder Pflegeeltern übergeben, denen aufgrund des Verhaltens des jüngeren Mädchens Verdachtsmomente in Richtung gewalttätiger Übergriffe kamen. Sie gingen dem nach, indem sie Fachärzte konsultierten, die die Vermutung bestätigten, indem unter anderem Verletzungen im Genitalbereich festgestellt wurden.

Hinsichtlich der Strafbemessung verwies der Richter auf "besonders erschwerende Umstände". Bei mehrfachem Missbrauch eines drei Jahre alten Kindes bedürfe es aus generalpräventiven Gründen eines "klaren Signals, dass Kindesmissbrauch in dieser Form nicht geduldet werden kann. Vor allem dann nicht, wenn ein Kind - wie die psychiatrische Sachverständige ausgeführt hat - daran ein Leben lang leiden wird.

Das mittlerweile sechs Jahre alte Opfer bekam ein Schmerzensgeld von 65.000 Euro zugesprochen. Zudem haften die Eltern für sämtliche Folgeschäden sowie die Kosten der Psychotherapie.

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