12. März 2010 10:02
Der Polizist, der in der Nacht auf den 5. August 2009 in einem Kremser
Supermarkt einen 14-jährigen Einbrecher erschossen hat, ist am
Freitagnachmittag im Landesgericht Korneuburg wegen fahrlässiger Tötung
unter besonders gefährlichen Verhältnissen schuldig erkannt worden. Richter
Manfred Hohenecker verhängte dafür acht Monate Haft, die dem Beamten zur
Gänze bedingt nachgesehen wurden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Verteidiger Rainer
Rienmüller erbat drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwältin Magdalena Eichinger
gab vorerst keine Erklärung ab. Ex lege hat die verhängte Strafe - sollte
sie in Rechtskraft erwachsen - keine Auswirkungen auf die weitere berufliche
Laufbahn des Polizisten: Ein automatischer Amtsverlust tritt kraft Gesetzes
erst bei einer über einjährigen Freiheitsstrafe ein. Allfällige berufliche
bzw. dienstrechtliche Konsequenzen liegen somit ausschließlich bei den
Disziplinarbehörden der Polizei.
(c) APA
"Nicht mehr im Außendienst"
Richter Manfred
Hohenecker ging "im Zweifel davon aus, dass der Angeklagte den Tod des
Florian P. nicht ernsthaft für möglich gehalten hat", wie er
in der Urteilsbegründung feststellte. Zugleich betonte er: "Bei
professionellerer Verhaltensweise, die von Ihnen als Polizist zu erwarten
ist, wäre Florian noch am Leben." Hohenecker bemerkte außerdem: "Ich
hoffe, dass Sie nicht mehr Außendienst ausüben."
Waffe an Landespolizeikommando
Daher werde er die beschlagnahmte
Dienstwaffe des Polizisten nicht diesem, sondern dem Landespolizeikommando
NÖ übermitteln, kündigte der Richter an: "Ich hoffe,
dass Sie Ihnen nicht mehr ausgefolgt wird."
(c) APA
Für Hohenecker stand fest, dass der Angeklagte und seine Kollegin einen
Angriff befürchten mussten, als sie in dem Supermarkt den vermummten
Einbrechern begegneten. Dem Beamten wäre es darum gegangen, "einen
Verbrecher auf frischer Tat festzunehmen". Er wäre Florian P. "in
der Absicht, die Festnahme zu erzwingen" in den Verkaufsraum gefolgt.
Dort habe er von der Dienstwaffe Gebrauch gemacht, "um einen
vermeintlichen Angriff auf seine Person abzuwehren".
Dabei habe der 43-Jährige "einfach abgedrückt und nicht auf die
Beine gezielt", und das in dem Moment, in dem sich der Jugendliche
umdrehen wollte. Wie Hohenecker betonte, konnte das vom Polizisten
behauptete "Erschrecken" über die angeblich erneute
Gefahrensituation "eindeutig nicht widerlegt werden".
Verstöße gegen die Sorgfalt
Der Polizist sei "im
Zweifel einem Unzuständigkeitsurteil entgangen" (das der Richter
fällen hätte müssen, hätte er ein Vorsatzdelikt für möglich gehalten, Anm.).
Der Beamte wäre verpflichtet gewesen, "seinen Job ordentlich und
sorgsam zu erledigen und dabei maßhaltend vorzugehen", hielt der
Richter fest. Der 43-Jährige habe aber "mehrere Sorgfaltsverstöße"
gesetzt.
Strafmildernde Umstände
Bei der Strafbemessung mildernd
waren demgegenüber der bisherige untadelige Wandel des Polizisten, sein "reumütiges
Geständnis, von dem ich den Eindruck hatte, dass er es ernst meint"
sowie "das massive Mitverschulden des Opfers", so Hohenecker.
Schuldig bekannt
Der 43-Jährige hatte sich zuvor zu Beginn des
dritten Verhandlungstags im Landesgericht Korneuburg schuldig im Sinn der
Anklage bekannt.
"Es war wahrscheinlich so, dass ich in der Situation überreagiert
habe. In der Situation, wo ich ihm gegenübergestanden bin. Es wäre
vielleicht eine andere Möglichkeit gewesen. Dass ich zurückgegangen wäre",
sagte der Beamte. "Oder nicht geschossen hätte", wie Richter
Manfred Hohenecker hinzufügte.
Furcht
Er habe "aus Furcht" geschossen, weil er bei
Florian P. zuvor im dunklen Verbindungsgang zum Verkaufsraum eine
Gartenharke wahrgenommen hätte, betonte der Angeklagte. In den Rücken habe
er den Burschen getroffen, weil dieser im Moment eine Drehbewegung
eingeleitet hatte.
Der Richter quittierte das späte Geständnis mit Wohlwollen: "Das
ist ein guter Zug von Ihnen."
In der Mittagspause nahm Verteidiger Hans-Rainer Rienmüller zur Frage
Stellung, weshalb sich der Polizist sich erst am dritten Verhandlung zu
einem Geständnis in Richtung fahrlässiger Tötung unter besonders
gefährlichen Verhältnissen entschließen konnte.
"Ein Tatsachengeständnis hat er von Anfang an gemacht",
erklärte Rienmüller Freitagmittag im Landesgericht Korneuburg den
Medienvertretern. Sein Mandant stehe auf dem Standpunkt, "dass er aus
seiner Sicht einen Fehler durchaus zugesteht".
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Info-Box: Die Chronologie der Ereignisse
5. August 2009: In einem Supermarkt in Krems wird der
14-jährige Florian P. bei einem Einbruch von einem Polizisten
erschossen. Die Kollegin des Beamten feuert auf den Komplizen des
Jugendlichen, der 16-Jährige wird verletzt. 6. August
2009: Laut Obduktionsergebnis ist Florian P. in den Rücken
geschossen worden. Der 16-Jährige wird im Spital von der Polizei
befragt, über ihn wird U-Haft verhängt. Etwa 100 Jugendliche halten
vor dem Supermarkt eine Trauerkundgebung ab. 7. August 2009: Die
beiden Polizisten werden erstmals befragt. Sie geben an, von den
Jugendlichen angegriffen worden zu sein und in Notwehr gehandelt zu
haben. 10. August 2009: Es wird bekannt, dass gegen die
Polizisten nun offiziell Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung
unter besonders gefährlichen Verhältnissen laufen. 13.
August 2009: Etwa 100 Trauergäste nehmen in der Pfarrkirche
Krems-Lerchenfeld an der Seelenmesse für Florian P. teil. 26.
August 2009: Im Merkur-Markt in der Landersdorfer Straße 8 in
Krems findet die Rekonstruktion der Tat statt. 7. Oktober
2009: Die Gutachten der Sachverständigen belasten den Polizisten
massiv. Der Beschuldigte und seine Kollegin versehen unterdessen
weiterhin Innendienst. 25. November 2009: Der
mittlerweile 17-jährige Komplize von Florian P. wird am
Landesgericht Krems wegen Einbruchsdiebstahls zu 18 Monaten
Freiheitsstrafe verurteilt. 4. Jänner 2010: Die
Staatsanwaltschaft Korneuburg bestätigt, dass der Polizist wegen
fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen
angeklagt wird. Das Verfahren gegen die Polizistin wird eingestellt.
Ihr billigt die Anklagebehörde zu, in "gerechtfertigter
Notwehr" gehandelt zu haben. 8. Februar 2010: Das
Wiener Oberlandesgericht (OLG) gibt einem Delegierungsantrag der
Staatsanwaltschaft Korneuburg Folge. Die Verhandlung gegen den
Polizisten findet somit in Korneuburg und nicht in Krems statt, um
jedem Anschein einer möglichen Befangenheit vorzubeugen. 19.
Februar 2010: Es wird bekannt, dass Richter Manfred Hohenecker
zusätzlich zu den bisherigen Gutachtern einen Psychologen beigezogen
hat. Dieser soll eine Expertise über mögliche Post-Shooting-Symptome
beim Angeklagten erstellen. 10. März 2010: Am
Landesgericht Korneuburg wird der Prozess gegen den 43-jährigen
Polizisten eröffnet. 12. März 2010: Der Beamte
bekennt sich im Sinne der Anklage schuldig . Das Urteil: Acht Monate
bedingt.
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