Niederösterreich

Altenpflegerin von Raubvorwurf freigesprochen

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Der Schöffensenat in Korneuburg sah keine Beweise für die Tat.

Am Landesgericht Korneuburg ist eine 40-Jährige am Donnerstag vom Vorwurf des Raubes und gewerbsmäßigen Diebstahls rechtskräftig freigesprochen worden. Der Schöffensenat sah keine Beweise dafür, dass die als Putzfrau bei Senioren tätige Angeklagte vor einem Jahr eine 93-Jährige und - nach Betäubung durch K.o-Tropfen in Speiseeis - einen 80-Jährigen bestohlen hatte.

Umfangreiches Ermittlungsverfahren
Richterin Xenia Krapfenbauer verwies auf das umfangreich geführte Ermittlungsverfahren. So wurde dem 80-Jährigen insgesamt drei Mal Blut zur Untersuchung abgenommen - laut Krankengeschichte und auch Gutachten handelte es sich um eine Schwäche, es fanden sich "keine Anzeichen für Verletzungen oder Vergiftungen". Das - im Jänner verstorbene - Opfer selbst habe gegenüber der Polizei zunächst angegeben, er sei vom Bett aufgestanden und gestürzt, erst später habe der Mann von einem zweitägigen Blackout gesprochen. Sein Haus war zudem unversperrt - es hätte also jeder etwas wegnehmen können. Widersprüchlich waren auch seine Angaben über die Höhe des verschwundenen Bargelds - von 4.000 bis letztlich 16.000 Euro.

Divergierende Angaben
Auch im Fall des einer 93-Jährigen abhandengekommenen Schmucks erinnerte die Richterin an divergierende Angaben der Zeugin und Mutmaßungen, die nicht untermauert werden könnten. Hier hätten ebenfalls mehrere Personen Gelegenheit zu einem Diebstahl gehabt - die Anzeige erfolgte erst einen Monat nach dem letzten Besuch der 40-Jährigen. Zudem habe die Angeklagte damals 15 Klienten betreut - 13 davon seien sehr zufrieden gewesen.

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