Wien

Amtsmissbrauch von Kinderarzt: Bedingte Haft

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Schuldspruch wegen "nicht fachgerechter" Untersuchungen an kleinen Patienten.

Der wegen Amtsmissbrauchs verurteilte Kinderarzt befindet sich bereits im Fokus der Wiener Ärztekammer, wie Kammeramtsdirektor Thomas Holzgruber am Donnerstagnachmittag auf APA-Anfrage erklärte. Dabei geht es aber nicht um den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen angeblich nicht fachgerechter Untersuchungen, sondern die Frage, ob der 70-Jährige überhaupt in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.

"Nach Patientenbeschwerden ist bei uns ein Verfahren wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung anhängig", sagte Holzgruber. Dabei werde geprüft, ob der Arzt "fit genug für seine Tätigkeit ist".

Trotz seines vorgerückten Alters wird die Praxis des Mediziners nach wie vor rege in Anspruch genommen. Wie seine Ordinationshilfe als Zeugin bei Gericht unter Wahrheitspflicht erklärte, werden täglich bis zu 100 Patienten behandelt.

Dabei hatte der Kinderarzt in seinem Strafprozess gesundheitliche Beschwerden eingeräumt. Er musste für mehrere Monate eine Vertretung für seine Praxis suchen, weil er unter Herzproblemen litt. Dass er ungeachtet seines angeschlagenen Zustands - er machte am Ende der mehrstündigen Hauptverhandlung einen recht mitgenommen Eindruck - nicht leiser tritt, könnte damit zusammenhängen, dass er eigenen Angaben zufolge sein Bankkonto um 200.000 Euro überzogen hat und auf die Einkünfte aus seiner Ordination nicht verzichten kann.

Der nicht rechtskräftige Schuldspruch hat keine unmittelbaren beruflichen Konsequenzen. Ein Disziplinarverfahren ist zwar unausweichlich, doch ist mit einem Abschluss nicht vor einer rechtskräftigen strafrechtlichen Erledigung zu rechnen. "Ich gehe davon aus, dass das Gericht uns die vorliegenden Unterlagen zur Verfügung stellt", gab Kammeramtsdirektor Holzgruber zum weiteren Prozedere bekannt.

Bis dahin könnte die Stadt Wien - konkret die MA 40 - ein vorläufiges Berufsverbot verhängen. Wie Holzgruber erörterte, käme ein solcher Schritt dann in Frage, wenn die MA 40 zur Auffassung gelangt, dass die gegen den Kinderarzt gerichteten strafrechtlichen Vorwürfe derart schwer sind, dass andere, bisher nicht betroffene Patienten Gefahr liefen, schlecht behandelt zu werden.

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