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Anwalt: "Fritzl geht's wie immer"

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Rudolf Mayer erzählt über Fritzls Gemütszustand und ärgert sich darüber, dass er keine Zeugen befragen kann.

Mayer auf die Frage, warum die Öffentlichkeitzum Prozess nicht zugelassen wird: Im österreichischen Strafrecht ist bei Sexualstrafdelikten die Möglichkeit gegeben, die Öffentlichkeit auszuschließen, besonders dann, wenn es die Opfer verlangen. Das wurde hier gesetzgemäß getan und ich sehe hier keinen Grund für irgendeine Anfeindung.

Frage: Gibt es bei dieser Art der Befragung die Möglichkeit Fragen nachzustellen? Das wäre ja in einem normalen Gerichtsverfahren Kern der Verteidigung, hier nochmals nachzufragen.

Mayer: An sich ist natürlich diese Möglichkeit, der kontradiktorischen Einvernahme, wo danach keine Fragen mehr gestellt werden, weil ja das Opfer nicht mehr in die Verhandlung kommt, eine Einschränkung der Verteidigungsrechte. Es ist auch schon eine Einschränkung darin gegeben, dass ich ja nich direkt befragen kann bei dieser Einvernahme. Ich muss die Frage dem Richter geben, der geht hinaus zum Opfer und kommt mit der Antwort retour. Also ein direktes Frage-Antwort-Spiel ist nicht möglich. Man hat da den Grundsatz der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit des Verfahrens eingeschränkt zu Gunsten der Opferrechte. Es ist immer eine Abwägung notwendig zwischen Opferrecht und Täterrecht, hier hat man sich für eine Ausweitung der Opferrechte entschieden.

Frage: Sie haben erzählt dass Sie heute schon mit Josef Fritzl gesprochen haben. Wie hat er den ersten Prozesstag erlebt?

Mayer: Er ist so wie er immer ist. Fragens mich nochmal.

Frage: Sie haben mit Josef Fritzl gesprochen, wie hat er den ersten Prozesstag erlebt?

Mayer: Darüber hat er nichts gesagt, darüber haben wir auch nicht gesprochen und wenn ich es hätte dürfte ich nichts darüber sagen, weil es den Inhalt der gestrigen Verhandlung betrifft.

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Verteidiger Rudolf Mayer appellierte an die Geschworenen, sich der Wahrheitsfindung zu widmen: "Sie sind nicht Rächer, Sie müssen Emotionen weglassen, sonst werden Sie dem Fall nicht gerecht."

Mayer räumte ein, selbst massiv bedroht worden zu sein, weil er diese Verteidigung übernommen hat - u.a. mit Sätzen wie "ein Großteil der Rechtsanwälte gehört gleich mit den Verbrechern eingesperrt."

Mayer widersprach der Staatsanwältin: Sein Mandant habe der medizinischen Gutachterin gegenüber betont, dass er 24 Jahre lang Schuldgefühle hatte.

Fälle von jahrelang Eingesperrten, sexuell Missbrauchten und Inzest gebe es überall auf der Welt, meinte Mayer. Außergewöhnlich in diesem Fall sei, dass sich der Angeklagte eine Zweitfamilie aufgebaut hatte. Er habe Schulbücher und Geschenke gebracht.

Stattdessen sorgte er dafür, dass die im Verlies lebensgefährlich erkrankte 19-Jährige ins Spital kam - erklärte Rudolf Mayer - in der Gewissheit, dass sie wohl anschließend alles erzählen werde.

Fritzls Anwalt zur Video-Vorführung von E.s Zeugenaussagen: "Das ist eine Einschränkung der Verteidigungsrechte".

Der Grundsatz der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit des Verfahrens wurde zu Gunsten der Opfer eingeschränkt.

Über den Angeklagten: "Er verhält sich kooperativ. Er hat alle Fragen des Gerichts beantwortet".