Prozess

Arsen-Morde: Lebenslang für Angeklagte

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Angeklagte soll zwei Männer mit Arsen vergiftet haben.

Wegen Mordes an zwei Männer durch Arsenvergiftung ist am Landesgericht Krems am Donnerstag eine 52-jährige polnische Pflegehelferin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Verteidigung gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen hatten rund fünf Stunden beraten und die Schuldsprüche wegen Mordes mit sechs zu zwei Stimmen gefällt. Teilweise einstimmige Schuldsprüche gab es bei den angeklagten Betrugs- und Diebstahlsfakten.

Richterin Susanne Daniel sprach von Mord aus niederen Beweggründen, was strafverschärfend sei. Daher sei eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen gewesen, sagte sie in ihrer - kurzen - Urteilsbegründung.

Die Anklage hatte der Frau vorgeworfen, den Wiener Herbert A. (68) und den Niederösterreicher Alois F. (61) durch mehrmalige Arsengaben getötet zu haben, um an deren Vermögen zu gelangen. Sie hatte bei den Pensionisten gewohnt, ihren Angaben nach als Pflegerin bzw. Putzfrau, während beide Partner-Inserate aufgegeben hatten, in denen sie nach einer Gefährtin für ihren Lebensabend suchten.

Die Angeklagte hatte sich zu Prozessbeginn am Montag nicht schuldig bekannt und jegliche Liebesbeziehung bestritten. Dass es sexuelle Kontakte gab, davon war Staatsanwältin Susanne Waidecker in ihrem heutigen Schlussvortrag überzeugt. Sie verwies darauf, dass beide Männer der Frau bzw. deren Familie in Polen ihre Autos "verkauften". Darüber hinaus hatte der im Oktober 2010 verstorbene Wiener ihr auch seine Wohnung geschenkt, und der Niederösterreicher sich bezüglich einer Hausübergabe bei einem Rechtsanwalt erkundigt. Verteidiger Timo Gerersdorfer forderte in seinem Schlussplädoyer einen Freispruch im Zweifel.

Den gerichtsmedizinischen und chemischen Gutachten zufolge wurde bei beiden Männern Arsen im Körper nachgewiesen, beim 68-Jährigen exorbitant erhöht, beim 61-Jährigen "nur" um das Zwei- bis Vierfache - bedingt allerdings durch seine Dialyse in den letzten Wochen vor seinem Tod im Februar 2011.

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21.26 Uhr: Richterin Susanne Daniel sprach von Mord aus niederen Beweggründen, was strafverschärfend sei. Daher sei eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen gewesen, sagte sie in ihrer - kurzen - Urteilsbegründung.

21.18 Uhr: Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil des Landesgerichts Krems ist nicht rechtskräftig: Die Verteidigung gab keine Erklärung ab. Schuldsprüche gab es auch bei den angeklagten Betrugs- und Diebstahlsfakten.

21.15 Uhr: Die Verhandlung ist beendet, Schlusspunkt in einem aufregenden Prozess. Bogumila W. verlässt den Saal, eine Polizistin muss sie stützen.

21.12 Uhr: Es wird keine Erklärung abgegeben.

21.09 Uhr: Die Angeklagte ist bei der Urteilsverkündung fast umgekippt. Eine Polizistin musste sie vorsichtig am Arm festhalten.

21.05 Uhr: Das Urteil: Lebenslange Haft.

20.55 Uhr: Die Angeklagte wird schuldig gesprochen. Die Geschworenen entschieden mit sechs zu zwei Stimmen für einen Schuldspruch in beiden Mordfällen.

20.50 Uhr: Jetzt fehlt nur noch die Angeklagte.

20.48 Uhr: Staatsanwältin Susanne Waidecker und Rechtsanwalt Timo Gerersdorfer sitzen schon auf ihren Plätzen. Gleich kommen die Geschworenen.

20.45 Uhr: Jetzt geht es los. Journalisten und Kiebitze dürfen in den Saal.

20.30 Uhr: Vor mehr als einer halben Stunde sollte es losgehen, doch nichts passiert. Mittlerweile sitzen die Zuschauer gegenüber vom Eingang des Schwurgerichtssaals auf den Stiegen. Die Spannung steigt!

20.15 Uhr: Noch immer nichts... Beobachter sind sich jedoch sicher, dass die Angeklagte schuldig gesprochen wird. Die Frage ist dann nur noch, ob sie lebenslang hinter Gitter muss?!

19.57 Uhr: Die Geschworenen beraten noch immer. Zur Erinnerung: Ein Urteil ist gefällt. Es geht jetzt nur noch um das Strafmaß!

19.53 Uhr: Spannung! Noch darf niemand in den Saal, aber lange kann es nicht mehr dauern!

19.49 Uhr: "Es geht los", hat zumindest der Verteidiger gesagt. Journalisten und Zuschauer versammeln sich vor dem Schwurgerichtssaal in Krems.

19.44 Uhr: Jetzt kommt Bewegung in die Sache - die Richter haben den Gerichtssaal wieder betreten. Das bedeutet, die Geschworenen sind zu einem Urteil gekommen. Jetzt entscheiden sie nur noch über die Höhe der Strafe.

19.26 Uhr: Die Tochter des Opfers sitzt auch noch immer vor der Tür. Der letzte Zug nach Wien fährt von Krems aus kurz nach 21 Uhr. Dann wüsste auch Karin O. nicht mehr, wie sie nach Wien zurück kommt, wie sie ÖSTERREICH-Reporterin Saskia Aberle anvertraut hat. Das Urteil könnte rein theoretisch bis morgen Früh auf sich warten lassen.

18.51 Uhr: Auch um diese Uhrzeit heißt es weiterhin "Warten auf ein Urteil". Gegen 15.30 Uhr waren die Schlussplädoyers beendet worden, und die Geschworenen zogen sich zur Rechtsbelehrung und anschließenden Beratung zurück. Wie lange diese dauern würde, war nicht abzusehen.

Den gerichtsmedizinischen und chemischen Gutachten zufolge starben die Pensionisten aus Wien und Niederösterreich an den Folgen einer Arsenvergiftung, auch wenn die Todesursachen natürlich erklärbar waren. Laut Christian Reiter wurde bei Herbert A. (68) - er starb im Oktober 2010 - eine wiederkehrende Gabe nachgewiesen, bei Alois F. (61), der im Februar 2011 starb, eine einmalige oder kontinuierliche. Die angeklagte polnische Pflegehelferin (52) hatte in beiden Haushalten gelebt.

18.27 Uhr: Noch immer gibt es keine Entscheidung. Wir erinnern uns an die Ausführungen von Gerichtsgutachter Christian Reiter über Arsen: In seinem Exkurs  ging er besonders auf das Vorkommen von Arsen ein: Beim Bergbau müsse das Eisenerz vor dem Schmelzen von Arsen und dem "Geschwisterelement" Schwefel befreit - "geröstet" - werden, weil es sonst brüchig würde. In diesen Röstanlagen kondensiert Arsen zu Arsenik - die kleinen Kügelchen gab man in früheren Jahrhunderten zum Beispiel in der Steiermark, wo der Erzberg liegt, Pferden, weil sie dadurch kräftiger wurden und ein glänzendes Fell bekamen. Auch die Rossknechte "warfen" Arsenik ein - als "Doping" für mehr Muskelkraft, so Reiter. Die Faustregel der "Arsenikesser" lautete: "Ein Gerstenkorn macht Wangen rot, ein Erbsenkorn macht sicher tot."

18:15 Uhr: Laut der Staatsanwältin: Die 52-Jährige habe dasselbe gegessen wie die Opfer. Geht man davon aus, dass Wurst in Polen vergiftet wurde, dann müsse die Frau eingeweiht gewesen sein. In Polen wurde nichts gefunden, betonte Waidecker, und klärte die Geschworenen auch dahingehend auf, dass für eine Verurteilung wegen Mordes auch der bedingte Vorsatz reicht.

18:00 Uhr: Dass die Zeugen gelogen haben sollen, machte für die Staatsanwältin keinen Sinn. Hingegen tauchten im Umfeld der Angeklagten zwei gefälschte Urkunden auf: ein Krankenschwesterndiplom und ein Schreiben einer polnischer Behörde bezüglich der Kennzeichenverschrottung vom Pkw des Alois F..

17:48 Uhr: Zu den angeklagten Vermögensdelikten verwies die Staatsanwältin darauf, dass es Schulden in Polen gegeben habe. Das Geld für die Pkw der Opfer, für das es keine Quittung gab, sei wohl gar nicht geflossen. Laut dem Notar stand im Schenkungsvertrag für die Wohnung von A. nichts von Pflege. Das Veräußerungsverbot mit Wohnrecht machte die Wohnung relativ nutzlos, solange A. lebte.

17:32 Uhr: Staatsanwältin Waidecker
Eine Parallele sei, dass die Angeklagte in beiden Fällen Kontakte zu Bekannten bzw. zur Schwester von F. unterband. Nach den ersten Giftgaben - "um sie krank zu machen" - hätten die Männer ähnliche Symptome gehabt. Dass der dritte Pflegebefohlene, der einem Krebsleiden erlag und der Frau Goldbarren im Wert von 19.000 Euro und Schmuck geschenkt hatte, nicht vergiftet wurde, führte die Staatsanwältin u.a. darauf zurück, dass der - der Pflegerin gegenüber misstrauische - Sohn regelmäßig vorbeikam.

17:18 Uhr: Die Türe zu den Geschworenen ist immer noch verschlossen. Es dringen noch keine Urteile durch. Man wartet gespannt...

16:55 Uhr: Für Privatbeteiligtenvertreter Ernst Brunner war das alles hingegen "kein Zufall" - zwei allein stehende Männer, zwei Partnerinserate, dieselbe Frau, rascher gesundheitlicher Verfall der Pensionisten. Tatmotiv sei finanzielle Gier der gesamten Familie gewesen, die Gelegenheit zur Arsengabe habe nur die Frau gehabt. Es gelte zwar der Rechtsgrundsatz "im Zweifel für den Angeklagten", in diesem Fall gebe es aber "überhaupt keinen Zweifel".

16:47 Uhr: Jene weiblichen Bekannten, denen zufolge die 52-Jährige die Lebensgefährtin der Männer war, hätten einerseits den Wiener nur viermal getroffen und andererseits mit dem Niederösterreicher aufgrund dessen Kontaktanzeige nur telefoniert. Da stelle sich schon die Frage, ob sie die Männer wirklich kannten. Hinsichtlich des Mordvorwurfs sei der Sachverhalt nicht aufgeklärt. Mehrere Delikte seien ausgeschieden worden, weil - laut der Richterin - nicht genug ermittelt wurde, so Gerersdorfer.

16:38 Uhr: Der Anwalt verwies darauf, dass es Sache der Staatsanwaltschaft gewesen wäre, die Vorgänge hinsichtlich der durch das Verfahren geisternden polnischen Wurst zu ermitteln. Weiters erinnerte er an Zeugenaussagen, wonach die Polin Herbert A. aufopfernd gepflegt habe. Der Notar habe bestätigt, dass A. sagte, die Frau habe sich die Wohnung wirklich verdient.

16:27 Uhr: Für den Verteidiger Timo Gerersdorfer hat das Beweisverfahren "nicht einmal ansatzweise ergeben", dass seine Mandantin den Männern Arsen verabreicht habe. Es sei nicht geklärt, wo das Gift her- und hinkam. Vermögensrechtlich hätten ihr Sohn und ihr Mann profitiert, die aber nicht auf der Anklagebank saßen. Vielmehr sei seitens der Staatsanwaltschaft die Einvernahme des 29-Jährigen abgesagt worden. Gerersdorfer forderte einen Freispruch im Zweifel.

16:15 Uhr: Weiterhin beraten die Geschworenen
Die Staatsanwältin hat sich in ihrem Schlussvortrag überzeugt davon gezeigt, dass die Angeklagte die Taten begangen habe. Sie forderte eine gerechte Strafe.

16:05 Uhr: Ein kurzer Rückblick auf den Schlussvortrag der Staatsanwältin Susanne Waidecker: Beide Männer hätten kaum Familie gehabt und relativ kontaktarm gelebt - der Wiener Herbert A. (68) hatte kein Nahverhältnis zu seiner Tochter, der Niederösterreicher Alois F. (61) nur eine Schwester. Beide waren gesundheitlich ganz gut beisammen - und sehnten sich nach einer Gefährtin für ihren Lebensabend. "Das Letzte, was sie brauchten, war eine Pflegerin", spielte die Staatsanwältin auf die Darstellung der Beschuldigten an, sich als Pflegerin bzw. Haushälterin beworben zu haben.

16:00 Uhr: Die Beratung der Geschworenen dauert an. Derzeit gibt es nichts Neues aus Krems. Das sollte sich aber bald ändern.

15:40 Uhr: Erneut muss man Geduld aufbringen. Die Geschworenen beraten immer noch. Das kann noch etwas dauern...

15:25 Uhr: Die Geschworenen ziehen sich jetzt zur Beratung zurück...
Die Angeklagte hat das letzte Wort: "Ich habe niemanden getötet. Habe niemanden krank gemacht und hatte nie Gift in den Händen."

15:20 Uhr: Ob diese Strategie vom Verteidiger aufgeht?
Er sagt: "Meine Mandantin ist nicht die aller Gescheiteste."

15:12 Uhr: Ein kurzer Ausschnitt aus dem Plädoyer des Anwalts: "Es gibt hier keine unwiderlegbaren Beweise."

14:59 Uhr: Jetzt spricht Anwalt Timo Gerersdorfer.

14:53 Uhr: Der Nebenkläger: "Die Angeklagte hat gelogen, wenn sie sagt, dass sie mit der Tochter des ersten Opfers teilen wollte. Und jetzt hat sie es ihrer Gier zu verdanken, dass sie heute hier sitzt."

14:45 Uhr: Jetzt spricht der Anwalt der Nebenklägerin: "Es gibt ein Motiv, eine Tatgelegenheit und sie hat sich in Widersprüche und Lügen verstrickt."

14:33 Uhr: Staatsanwältin: "Ich sehe keine andere Möglichkeit, als dass sie die Männer vergiftet hat."

14:25 Uhr: Die Staatsanwältin streicht die auffälligsten Lügen der Angeklagten heraus
"Sie hat den Männern erzählt, dass sie Witwe sei. Doch gestern haben wir ihren Gatten kennengelernt."

14:16 Uhr: Zur Erinnerung: Die chemischen Analysen sprachen Bände: Bei Herbert A. waren die Arsenwerte in der nieder um das Hundertfache, in der Leber um das Tausenfache erhöht. Bei Alois F. betrug die Konzentration "nur" das Zwei- bis Vierfache (wegen der Dialyse).

14:08 Uhr: Die Staatsanwältin zeigt den Geschworenen noch einmal die Parallelen der Opfer auf! So wie es aussieht, kann man in Kürze mit einem Urteil rechnen.

13:55 Uhr: Jetzt folgen die Plädoyers. Langsam wird es spannend im Gerichts-Saal...

13:45 Uhr: Es geht weiter...
Weiter geht's nun mit Fragen an die Geschworenen.

13:37 Uhr: Warten ist nun beim Prozess angesagt
Alle sind da. Die Richterin betritt den Saal... Und dann muss die Angeklagte auch schon wieder raus... Begründung: Jetzt müssen sich die Geschworenen erst einmal beraten. Warten ist angesagt.

13:30 Uhr: Endspurt im spektakulärsten Prozess des Jahres! Jeden Moment geht es weiter...

12:12 Uhr: Pause bis 13:30 Uhr!

12:03 Uhr: Das Schwurgericht zieht sich für eine kurze Beratung zurück...

11:53 Uhr: Jetzt wird die Aussage des dritten Pensionisten verlesen
Bei dem Wiener Karl K. soll die Angeklagte kurz vor ihrer Verhaftung gearbeitet haben. Er habe ihr freiwillig Goldbarren im Wert von 19.000 Euro geschenkt! Mittlerweile ist Karl K. an Krebs verstorben. Eine Arsen-Vergiftung konnte bei ihm ausgeschlossen werden! 

11:45 Uhr: Jetzt fasst die Vorsitzende noch mal zusammen, was die polnische Polizei über die Angeklagte und dessen Familie herausgefunden hat
Sohn Michal, der gestern aussagen musste, hat mehrere Vorstrafen. Jedoch beziehen sich alle Verstöße auf den Straßenverkehr. Komisch: Bei jedem Vorfall fuhr er ein anderes Auto.

11:25 Uhr: Bis zu 20 Jahre Haft drohen
Noch mal zur Erinnerung. Sollte die Angeklagte von den Geschworenen für schuldig befunden werden, droht ihr bis zu 20 Jahre oder sogar lebenslänglich hinter Gittern!

11:23 Uhr: Die Richterin fasst noch mal den Akt zusammen
Bogumila W. ist jetzt völlig in sich zusammen gesunken. Sie sitzt ganz krumm, die langen Haare verdecken ihr Gesicht! Ob sie schon mit dem Schlimmsten rechnet?

11:07 Uhr: Hoffnung: Bei der Hausdurchsuchung in Polen wurde kein Arsen gefunden!

11:05 Uhr: Haben die Geschworenen bereits ihr Urteil gefällt?
Die Geschworenen fragen: Wo lebte die Angeklagte in Polen? Im Süden von Polen. Genau da, wo auch das Arsen in Massen lagert. Haben die Geschworenen vielleicht schon ihr Urteil gefällt?

11:02 Uhr: Sachverständiger entlastet Angeklagte
Auf Nachrage des Anwalts macht der Sachverständige deutlich: "Ich gehe nicht davon aus, dass Arsen auf dem Lehrplan von Pflegern in Polen steht." Das entlastet die Angeklagte, die eine Ausbildung zur Krankenschwester in Polen begonnen hatte!

11:01 Uhr: Alle Sachverständigen sind sich einig:
Man muss kein Wissenschaftler sein, um einen Arsenmord zu begehen!

10:45 Uhr: Ausführungen des Professors werden ins Polnische übersetzt
Jetzt werden die Ausführungen des Professors der Angeklagten übersetzt. Sie hört völlig unbeeindruckt zu, verzieht keine Miene, bewegt sich fast gar nicht.

10:44 Uhr: Arsen auf eBay
Der Professor zeigt einen Screenshot von einer eBay-Seite. Noch gestern hätte er dort Arsen für 107 Euro bestellen können. "Die Menge hätte gereicht, um alle Menschen in diesem Saal zu töten."

10:43 Uhr: Jetzt wird es eng für die Angeklagte, eine gebürtige Polin
Der Professor erzählt, dass besonders der Süden von Polen im vergangenen Jahrhundert die ertragreichste Produktionsstellen von Arsen hatte. Noch bis heute findet man dort extrem viel Arsen, sogar in reiner Form.

10:35 Uhr: Gefährliche Eigenschaft von Arsen:
"Es ist geschmacklos und geruchlos", so derGerichtsmediziner.   

10:24 Uhr: Fazit des Professors
"Zwar sind beide Männer an einer natürlichen Todesursache gestorben, aber die tödlichen Krankheiten waren eine Folge der Arsen-Vergiftung."

10:18 Uhr: Anhand der Fingernägel konnte Prof. Reiter nachweisen, wann das Arsen verabreicht wurde
Bei dem zweiten Opfer fand der Gerichtsmediziner viel weniger Arsen, als bei dem ersten Opfer. Der Grund: Alois F. wurde vor seinem Tod an die Dialyse angeschlossen. Das Blut wurde also gewaschen!

10:07 Uhr: Sehr hohe Arsenkonzentration in Leber von Herbert A.
Prof Reiter: "Schon in einem Kilo Leber von Herrn A. war so viel Gift, dass man einen Menschen damit töten könnte."

09:56 Uhr: Beide Opfer starben an einer Arsen-Vergiftung
Gerichtsmediziner Prof. Reiter stellt noch mal klar, dass er ein Experte ist: "Ich hatte das Glück, schon bei einigen Aufklärungen von Giftmorden dabei sein zu dürfen." Er ist sich sicher: Beide Männer starben an einer Arsen-Vergiftung.

09:44 Uhr: Ein modischer Zwischenbericht: Die Angeklagte trägt heute ein graugestreiftes Marken-Shirt. Ihre langen Haare hängen ihr die ganze Zeit ins Gesicht.

09:42 Uhr: Gruselig: Jetzt zeigt der Mediziner Bilder von anderen Arsen-Opfern!
Er will daran die typischen Symptome beschreiben. Auch Herbert A. und Alois F. hatten u.a. Hautausschläge.

09:34 Uhr: Die Angeklagte zeigt keinerlei Reaktion
Jetzt folgt der Krankheitsverlauf vom zweiten Opfer, Alois F. Auch er starb langsam und qualvoll. Bei der Beschuldigten sieht man noch immer keine Reaktion. Sie schaut nicht mal auf die Leinwand.

09:25 Uhr: Der Gerichtsmediziner schildert den Krankheitsverlauf vom ersten Opfer Herbert A.
Die Angeklagte schaut die ganze Zeit vor sich auf den Boden. Es scheint sie gar nicht zu interessieren.

09:15 Uhr: Verteidiger Gerersdorfer sitzt jetzt in der Mitte des Saals im Zeugenstand...
Aber nur um einen besseren Blick auf die Leinwand zu haben. Die Wissenschaftler beginnen mit ihrem Vortrag!

09:13 Uhr: Der Sachverständige wird vereidigt!

09:10 Uhr: Die Angeklagte ist da.

Arsen-Morde: Lebenslang für Angeklagte
© TZ Österreich

Arsen-Morde: Lebenslang für Angeklagte
© TZ Österreich

09:09 Uhr: Oe24.at sprach vor Prozessbeginn mit Verteidiger Timo Gerersdorfer
Er will heute auf Freispruch plädieren. "Es gibt keinen eindeutigen Beweis, dass meine Mandantin das Arsen verabreicht hat", sagt er im Gespräch! Ob das die Geschworenen auch so sehen bleibt abzuwarten!

09:07 Uhr: Jetzt wird eine Leinwand im Saal aufgebaut
Welchen Film werden wir heute sehen?

09:05 Uhr: Noch sind keine Geschworenen im Saal
Auch die Angeklagte wurde nicht gebracht. Zuschauer und Journalisten warten gespannt!

08:58 Uhr: Es geht gleich los
Ein letztes Mal: Guten Morgen aus dem Schwurgerichtssaal in Krems! Heute erwarten wir gespannt das Urteil im spektakulärsten Prozess des Jahres.

Der Fahrplan für den heutigen Tag: Um 9 Uhr geht es los. Dann soll das chemische und das gerichtsmedizinische Gutachten verlesen werden. Im Anschluss beraten die Geschworenen und dann wissen wir, ob die Angeklagte schuldig ist, oder nicht!!!

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