Amtsmissbrauch

Bedingte Haft für BH-Leiter-Stellvertreter

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Der Jurist soll gegen betrieblichen Schwarzbau nicht eingeschritten sein.

Der stellvertretende Bezirkshauptmann von Freistadt, Bernhard Klein, ist am Mittwoch von einem Schöffensenat im Landesgericht Linz wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, gegen einen betrieblichen Schwarzbau nicht eingeschritten zu sein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Laut Gesetz hätte der Beamte eine Schließung der nicht genehmigten Anlage verfügen müssen. Der Jurist tat das aber nicht, weil er - wie er sagte - auf einen Konsens mit dem Unternehmen hoffte. Das Gericht wertete das als Schutzbehauptung. Es sei unglaubwürdig, dass er auf eine rasche Genehmigungsfähigkeit des Zubaus vertraut habe, hieß es in der Begründung. Denn der Angeklagte habe bald gemerkt, dass die betroffene Firma "unzuverlässig" sei, mehrere Sachverständige beigezogen werden müssten und eine rasche Einigung daher nicht absehbar gewesen sei. Zudem habe er als Jurist wissen müssen, dass die betreffende gesetzliche Bestimmung keinen Ermessensspielraum erlaube.

Das Gericht sah zusammenfassend einen "bedingten Vorsatz zur Schädigung der Republik Österreich und der Nachbarn" des Betriebes. Als mildernd wertete der Senat die Unbescholtenheit des Angeklagten, erschwerende Fakten wurden keine gesehen. Klein erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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