Veruntreuungsaffäre

Betrug in Wels: Berufungen gegen Schuldsprüche

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Freisprüche werden rechtskräftig.

Die beiden Schuldsprüche im Prozess um die Veruntreuungsaffäre in einer städtischen Welser Freizeiteinrichtung mit rund 400.000 Euro Schaden wandern in die nächste Instanz. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben Rechtsmittel eingelegt. Die Freisprüche werden hingegen rechtskräftig.

Eine ehemalige Kassierin war zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten unbedingt verurteilt worden. Ein Vorgesetzter fasste acht Monate bedingt und 12.840 Euro Geldstrafe unbedingt aus. Ein anderer Vorgesetzter sowie eine weitere Bedienstete wurden freigesprochen. Die Kassierin soll von 2006 bis 2014 rund ein Drittel der von ihr eingenommenen Eintrittsgelder in die eigene Tasche gesteckt haben. Den anderen Angeklagte wurde vorgeworfen, bewusst weggeschaut zu haben.

Auf die zwei Männer könnte allerdings noch ein weiteres gerichtliches Nachspiel zukommen: Eine von der Staatsanwaltschaft im Prozessverlauf beantragte Ausweitung der Anklage gegen die beiden wegen weiterer Fakten wurde vom Gericht zwar abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft hat aber die Möglichkeit, sie noch einmal - in diesem Fall wegen Amtsmissbrauchs - anzuklagen. Sie behält sich diesen Schritt vor, so ihr Sprecher Christian Hubmer, eine Entscheidung stand aber vorerst noch aus.

Die Stadt Wels ist vom Gericht auf den Zivilrechtsweg verwiesen worden. Gegenüber Medien hat Bürgermeister Andreas Rabl (FPÖ) bereits angekündigt, diesen auch beschreiten und das veruntreute Geld einfordern zu wollen.

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